„Kriminell“

Aus einem Anwaltsschreiben:

Dass Sie dann diese Beträge vereinnahmten, ist „kriminell“.

Die merkwürdigen Anführungszeichen interpretiere ich als Rückversicherung nach hinten. Der Anwalt wird wissen oder es zumindest ahnen, wofür sein Auftraggeber das Geld aus der Hand gegeben hat. Und den eigenen Kunden schwarz auf weiß in die Pfanne hauen, empfiehlt sich ja nun wirklich nicht.