Dieser Vermieter mag es knapp:
… kündige ich hiermit die Wohnung wegen Eigenbedarfs zum 31. August 2007.
Wenn ein Vermieter ordentlich kündigt, muss er im Schreiben die Gründe nennen. Also sagen, ob die Wohnung für die kranke Großmutter benötigt wird. Oder die schwangere Tochter. Ohne Angabe der Gründe ist die Kündigung unwirksam.
So was hat sich mein Mandant schon fast selbst gedacht. Doch der Vermieter belehrte ihn, dass er schon immer so kündigt und noch nie Probleme damit hatte. Wobei sich – neben der eindeutigen Rechtslage – sofort die Frage stellt, wie viele kranke Großmütter und schwangere Töchter man gewöhnlich so in der Familie hat.