„Was diese Typen machen, ist versuchter Mord – und genauso müssen sie vor Gericht behandelt werden.“ Johannes Kahrs (SPD) über Steinewerfer bei Demonstrationen.
Ich hatte kurz die Hoffnung, dass hier wieder mal ein gelernter Sozialarbeiter posaunt. Aber nein, der Bundestagsabgeordnete Kahrs ist Jurist. Und er weiß es offensichtlich auch besser. Während ihn die Bild-Zeitung mit dem „Mord“-Zitat groß rausbringt, heißt es in der Presseerklärung des Seeheimer Kreises, das Steinewerfen sei „gefährliche Körperverletzung“. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Rostock auch die bislang angeklagten, (soweit die Urteile noch nicht rechtskräftig sind) vermeintlichen Steinewerfer verurteilt.
Aber es ist doch immer wieder aufschlussreich, wie Politiker wider besseres Wissens ihre Seele verkaufen. Und sogar das Risiko eingehen, dass ihnen mal einer an den Karren fährt. Zum Beispiel wegen Volksverhetzung. Auch wenn es da, in diesem Fall sage ich leider, auch einige juristische Probleme mit einer Verurteilung gäbe.