Die ersten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Demonstrationen rund um den G8-Gipfel sind verkündet worden. Das Verfassungsgericht bestätigt die Anordnungen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald und gibt den Antragstellern nicht recht.
Die Beschlüsse umfassen aber „nur“ eine Mahnwache. Hier bemängelt das Gericht Fehler in der Antragsschrift. Außerdem geht es um eine Demonstration in der Nähe des Flughafens Rostock-Laage. Diese war genehmigt worden, allerdings nur unter strengen Auflagen. Diese Auflagen hat das Verfassungsgericht bestätigt.
Über den Sternmarsch nach Heiligendamm hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.