Eine Journalistin hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Ihr war vorher die Akkreditierung für den G8-Gipfel verweigert worden. Der Eilantrag der Fotografin war erfolgreich, berichtet Spiegel online.
„Auf Empfehlung des BKA“ eine Akkreditierung zu entziehen, sei nach Auffassung des Gerichts zu unkonkret und verletze die Antragstellerin gleich in mehreren ihrer Grundrechte – und zwar in ihrer Pressefreiheit und der Berufsausübungsfreiheit. Außerdem breche die Ablehnung den Gleichbehandlungsgrundsatz, nach dem grundsätzlich jeder Journalist akkreditiert werden kann, wenn dem nicht konkrete Sicherheitsbedenken entgegenstehen.
Interessant ist auch, dass der Journalistin offensichtlich nicht mitgeteilt werden sollte, warum man gegen sie Bedenken hat. Vielmehr war die Frau auf „Datenschutzbeauftragte“ verwiesen worden. Eine Antwort wurde ihr in einigen Wochen in Aussicht gestellt.