Überraschungsgast-Content

Nun ist es ja so. Seit Udo im Urlaub ist, grübele ich über der Frage, welchen Content (exklusiv, lustig, anregend) ich dem Lawblog liefern könnte. Lustige Geschichten aus dem eigenen Leben? Krieg ich mangels Zeitmangel ja nicht mal für mein eigenes Blog hin. Interessante Links, also die, die ich interessant finde? Schienen beim letzten Mal ja nicht so wirklich anzukommen. Lustige Meta-Kommentar-Postings? Fand wohl nur ich richtig witzig.
Lustige Videos? Ja, lustige Videos. Die fanden wir schon alle lustig, damals. Das hatte was von Gemeinschaftsgefühl. Ich und die Lawblog-Leser, die Lawblog-Leser und ich. Also muss eigentlich ein Video her. Damit wir das noch einmal fühlen können.

Tja, und dann habe ich dies hier gefunden. In Erinnerung an diesen einzigartigen Moment, als wir alle gemeinsam über „Tickle me Elmo“ gelacht haben: Der Tickle-Me-Elmo-Overkill:

(Übrigens, ich kenn jemanden, die bloggt übrigens auch, die kann Elmo verdammt gut nachmachen und hat dabei sogar rote Haare!)

So.

(Autor: FB)

14.000 Euro Handy-Kosten

Das Landgericht Augsburg hat in einem Steit um rund 14.000 Euro Handy-Kosten der klagenden Mobilfunkbetreiberin eine deutliche Abfuhr erteilt. Der Betreiber müsse darlegen und beweisen, dass Verbindungen hergestellt wurden, in diesem Fall vor allem zu Mehrwertdiensten. Das müsse außerdem willentlich geschehen sein, denn das Risiko von ungewollten Verbindungen sei nicht Sache des Kunden (Az: 3 O 678/06, nicht rechtskräftig). Urteilsauszug:

Hätte sich die Klägerin die Mühe gemacht, die in den Verbindungsübersichten aufgeführten Verbindungen auszuwerten, wäre ihr aufgefallen, dass an verschiedenen Tagen praktisch ununterbrochene mehrstündige Telefongespräche mit ein und demselben Anbieter geführt sein sollen, wobei angesichts der Dauer dieser Gespräche und der regelmäßig nach einer automatischen Trennung zeitlich unmittelbar sofort anschießender Wiedereinwahl der Beweis des ersten Anscheins für den Beklagten spricht, dass er diese Verbindungen nicht willentlich und händisch hergestellt haben kann.

Die Pressemitteilung, das Urteil im Volltext.

Diskussion über gedealte Urteile

Pressemitteilung des Deutschen Richterbundes Nordrhein-Westfalen:

Absprachen in Strafverfahren („Deals“) stoßen in der Bevölkerung, aber auch in Fachkreisen immer wieder auf Unverständnis und Kritik, so zuletzt im Verfahren gegen Herrn Hartz. Die hierzu vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze, mit denen die Rechtsstaatlichkeit des einzelnen Strafverfahrens trotz eines „Deals“ gesichert werden soll, sollen nun – verändert – in Gesetzesform gekleidet werden.

Dies hat der Deutsche Richterbund – NRW – zum Anlaß genommen, um am 10.05.2007 auf seiner Landesvertreterversammlung in Bad Lippspringe eine öffentliche Podiumsdiskussion durchzuführen. Teilnehmen werden neben Herrn Prof. Dr. Egon Müller (Verteidiger von Herrn Hartz) auch Herr Generalstaatsanwalt Rex (Schleswig – Holstein) und Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Nüsse, der seit vielen Jahren beim Landgericht Dortmund eine Strafkammer leitet.

Im Kern geht es dabei um die Frage, inwiefern heute und in Zukunft Strafgerichte noch in der Lage sein werden, die Wahrheit auch in komplexeren Verfahren aufzuklären und hierüber in einem gerechten Urteil zu entscheiden. Diese Problematik geht nicht nur Juristen an. Vielmehr ist der Rechtsstaat in seinem Kernbestand betroffen.

Der Deutsche Richterbund – NRW – wird daher öffentlich – nicht nur mit Fachleuten – darüber diskutieren, warum überhaupt Absprachen in Strafverfahren getroffen werden, welche Gefahren dies mit sich bringt und welche Vorteile zu welchem Preis damit erreicht werden können.

Der Deutsche Richterbund – NRW – gibt jedem Bürger die Gelegenheit, seine Meinung zu diesem Thema einzubringen: Auf seiner Homepage (www.drb-nrw.de) hat er hierfür ein Diskussionsforum zu Absprachen in Strafverfahren eingerichtet, das jedem Bürger offen steht. Die dort eingestellten Beiträge werden ausgewertet und in der Podiumsdiskussion am 10.05.2007 berücksichtigt.