Fremde Intelligenz

Zu psychiatrischen Gutachten in Strafverfahren gehört meist ein Intelligenztest. Mir ist schon nicht ganz klar, wie ein Gutachter dem Beschuldigten die Fragebögen mitgeben kann, damit er sie zu Hause (oder in der Gefängniszelle) ausfüllt und zur nächsten Sitzung wieder mitbringt. Natürlich mit der Belehrung, sich nicht helfen zu lassen.

Dann kommt schon mal durch einen Zufall ans Licht, das Testergebnis bildet gar nicht die Intelligenz des Beschuldigten ab. Sondern die einer befreundeten Bankkauffrau. Allerdings müsste die eigentlich wieder so schlau sein, dem Bekannten zu sagen, dass er die Fragebögen doch besser alleine ausfüllt.

Jedenfalls bei Gewaltdelikten hat es nämlich noch keinem Täter geschadet, wenn er nicht der Hellste ist.

In die Waagschale

Unser Mandant verklagt eine Unternehmerin. Es geht um knapp 10.000 Euro. Der Prozess ist praktisch nicht zu verlieren, denn für jeden Teilbetrag hat die Dame Gutschriften erteilt.

Verteidigen kann sie sich lediglich mit Gegenforderungen über knapp 2.000 Euro. Die wirken sehr gekünstelt, stehen aber nun mal im Raum. Mit den Gegenforderungen erklärt sie im Prozess auch die Aufrechnung.

Kurz darauf erhebt die Frau dann eine Klage vor dem Amtsgericht. Mit der Klage macht sie jetzt genau die Forderungen geltend, mit denen sie im Verfahren unseres Mandanten aufgerechnet hat.

Eigentlich sollte einem der gesunde Menschenverstand doch sagen, dass man die gleichen Forderungen nicht doppelt in die Waagschale werfen kann. Oder der Firmenjurist. Aber wer weiß, warum ich schon länger nichts von dem gehört habe.

Was die 68er mit Diekmann machen

Heute um 9.20 Uhr berichtet BILDblog, dass BILD-Chefredakteur Kai Diekmann ein Buch geschrieben hat. Unter dem Titel „Der große Selbstbetrug“ soll er mit dem Erbe der 68er abrechnen.

Gähn. Wäre da nicht eine saftige Erwiderung, die WELT-Kommentarchef Alan Posener auf die Onlineseite seines Blattes gesetzt hat:

Ah ja, klar. (…) Die 68er haben K.D, gezwungen, als Chefredakteur der Bildzeitung nach Auffassung des Berliner Landgerichts „bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung Anderer“ zu ziehen. Die 68er zwingen ihn noch heute, täglich auf der Seite 1 eine Wichsvorlage abzudrucken, und überhaupt auf fast allen Seiten die niedrigsten Instinkte der Bild-Leser zu bedienen, gleichzeitig aber scheinheilig auf der Papst-Welle mitzuschwimmen. (…) Man kann nicht die Bildzeitung machen und gleichzeitig in die Pose des alttestamentarischen Propheten schlüpfen, der die Sünden von Sodom und Gomorrha geißelt. So viel Selbstironie muss doch sein, dass man die Lächerlichkeit eines solchen Unterfangens begreift. (…)

Wenn man ein bisschen zynisch ist, auf miniberöckte Vorzimmermiezen großen, auf Ernsthaftigkeit eher weniger Wert legt, kann man [bei „Bild“] Karriere machen, und das ist völlig OK so. Einer muss es ja machen, so wie einer den Dieter Bohlen machen muss, und einer den Papst. Aber wenn Dieter Bohlen den Papst geben würde, müsste man auch lachen, oder?

Äh, hatte. Der Link funktioniert schon nicht mehr, wie auch BILDblog gerade meldet. Also, wenn Herr Posener Lust hat, kriegt er den vollständigen Text sicher auf unzähligen Weblogs unter, dieses eingeschlossen.

Nachtrag: Peter Turi veröffentlicht eine Stellungnahme des Springer Verlags:

Stellungnahme der Axel Springer AG zum Beitrag von Alan Posener über Kai Diekmann

Dies ist die Entgleisung eines einzelnen Mitarbeiters. Der Beitrag von Alan Posener über Kai Diekmann ist ohne Wissen der Chefredaktion in den Weblog von Alan Posener gestellt worden.

Der Beitrag ist eine höchst unkollegiale Geste und entspricht nicht den Werten unserer Unternehmenskultur.

Bei Axel Springer gilt Meinungspluralismus, aber nicht Selbstprofilierung durch die Verächtlichmachung von Kollegen.

„Ich fürchte um unseren Rechtsstaat“

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat dem Stern ein bemerkenswertes Interview gegeben. Kurz und verständlich stellt er da, wie in Deutschland die persönliche Freiheit vor die Hunde geht.

Schon die Möglichkeit der Überwachung verändert und beeinträchtigt unser Verhalten. Wenn ich befürchten muss, dass ich registriert werde, dann verhalte ich mich nicht mehr frei und vermeide bestimmte Dinge, mit denen ich auffallen könnte. Es ist eine Art Selbstzensur, mit der sich die Gesellschaft schleichend verändert – zum Duckmäusertum nach dem Motto „Bloß nicht auffallen!“

Strafbarer Handel mit Arztdaten?

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Eine Schar Düsseldorfer Ärzte und Psychotherapeuten hegt gegen die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KKNo) den bösen Verdacht einer Datenschutzverletzung. Dies schließen die Mediziner aus einem Werbeschreiben, das sie kürzlich alle von einer Firma aus Solingen bekamen. Das Unternehmen preist seine Software an, mit der Angehörige der Fachrichtung Psychotherapeutische Medizin die Behandlungskosten von Patienten auf elektronischem Weg mit der KVNo abrechnen können.

„Eine Sonderaktion“ nennt das die Solinger Firma, eine vermutlich erfolgreiche dazu, weil sie so einfach ist: „Sie tauschen einfach Ihre Praxis-EDV (Psyprax) aus!“ Und dieses eine Wort löste den Alarm bei den Ärzten aus: „Woher wissen die in Solingen, dass ich die Software Psyprax benutze“, fragt sich Bernd Klose. Und hat auch die Antwort parat: „Die KVNo! Wer sollte sonst die Quelle sein“.

Dieser Meinung ist auch Ingeborg Lackinger Karger, ihr war aus Solingen ebenfalls exakt beschrieben worden, dass sie die elektronische Datenverarbeitung „smarty“ der New Media Company benutzt. Sie sagt, niemand wisse das – außer ihr, der Firma und der KVNo. Mit ihrem Verdacht wandte sie sich per E-Mails an den Kreis der Kollegen und bekam auch eine solch’ drastische Antwort: „Natürlich sitzt die undichte und womöglich korrupte Stelle irgendwo in der KVNo!“

Doch das werde schwer zu beweisen sein. „Die KV Nordrhein hat diese Angaben nicht gemacht“, so dementiert deren Sprecherin Ruth Bahners. Und fügt hinzu: „ Es liegen auch keine Hinweise vor, die vermuten lassen, dass diese Angaben aus dem Hause der KV Nordrhein stammen“. Woher sie die sensiblen Daten hat, mag die Solinger Firma nicht preisgeben.

Sie lässt lieber ihren Kölner Anwalt schreiben. Der raunzt, es sei „nicht nachvollziehbar, inwieweit aus einem Anschreiben der Verdacht auf Verletzung des Datenschutzes hergeleitet werden kann“. Das sieht die Datenschutzbeauftragte des Landes völlig anders: „Für die Nennung dieser Daten gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch eine Einwilligung“, sagt Behördensprecher Niels Schröder.

Der Fall sei sogar strafrechtlich interessant, weil solche Verletzungen mit Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Haft bedroht sind. Außerdem haben die Ärzte das Auskunftsrecht, auch von der Solinger Firma deren Datenquelle zu erfahren. Die Doktorin Lackinger Karger hat es versucht: „Der Mitarbeiter hat sich um eine Aussage herumgedrückt“.

Inzwischen fragt sie sich, wenn schon jemand die Marke der Abrechnungssoftware ihrer Praxis kennt – welche Geheimnisse sind dann noch welchen Leuten bekannt? Deswegen hat sie jetzt eine Strafanzeige erstattet. Damit wird aus einem Werbeschreiben ein Fall für den Staatsanwalt. Der hat, in der Abteilung gegen Organisierte Kriminalität, jetzt seine Ermittlungen begonnen. (pbd)

U-Haft als Erziehungsmittel

Weil er sich vom Gesetzgeber daran gehindert sieht, jugendliche Verdächtige wegzusperren, nutzt der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch die Untersuchungshaft als „Erziehungsmittel“ und prahlt auch noch damit. Das ist, worauf in einem Spiegel-Gespräch seine Gesprächspartner hinweisen, rechtswidrig.

Auszug:

Reusch: Das wäre vielleicht ein bisschen überzogen. Ich kann nur für mich sprechen, nicht für die Berliner Justizpolitik, aber ich bin dafür: Sobald sich ein Knabe in die falsche Richtung entwickelt, muss er eine Konsequenz verspüren, die ihm weh tut, und Knast tut weh. Wir machen damit gute Erfahrungen. Die, die einmal in Untersuchungshaft gesessen haben, machen nicht mehr den dicken Max. Diese Jungs sind sehr viel vorsichtiger, wenn sie wieder rauskommen.

Sonnen: Um es ganz deutlich zu sagen: Nach dem Gesetz ist das nicht erlaubt. Die Untersuchungshaft hat nur ein einziges Ziel, nämlich die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. Das Jugendstrafrecht hat nicht zum Ziel, jemanden aus dem Verkehr zu ziehen.

Reusch: Wir müssen oft genug zähneknirschend zusehen, wie ein Täter noch mehr Menschen überfällt, demütigt, zusammenschlägt, weil uns der Gesetzgeber daran hindert, diese Jungs einzusperren. Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weitverbreitete Praxis in Deutschland.

SPIEGEL: Sie brechen das Gesetz?

Reusch: Unsinn, selbstverständlich bewegen wir uns immer im Rahmen des geltenden Haftrechts. Wir reizen lediglich jeden Spielraum aus.

Vielleicht sollte sich der Staatsanwalt mal überlegen, ob ihn der Gesetzgeber vielleicht aus gutem Grund an manchem „hindert“? Und dass es eigentlich seine selbstverständliche Aufgabe ist, das Gesetz umzusetzen. Und nicht seine private Auffassung von law and order.

Mit solchen Statements tut der Mann dem Rechtsstaat jedenfalls keinen Gefallen.

Wieder was gelernt

Der Arzt tränkt den Wattebausch mit Wasserstoffperoxid und schrabbt „jede Menge Glibber“ aus der Wunde. Die Assistentin stellt lakonisch fest: „Das ist ja schon ein richtiges Loch.“ Dann drückt der Doktor beharrlich an den Rändern. „Kann ja sein, dass sich hier ein Tierchen eingenistet hat.“

Angesichts der nicht erfreulichen Blutwerte malt er schon mal den worst case: stationäre Aufnahme, Infusionen rund um die Uhr, absolute Ruhe. Dummerweise kenne ich den Mann als jemanden, der nicht zu Übertreibungen neigt.

Momentan setze ich meine Hoffnung auf die Fähigkeiten der chemischen Industrie. Jedenfalls ist nach 24 Stunden Antibiotika mein linkes Bein nur noch halb so dick wie gestern Mittag. Aber immer noch deutlich dicker als das rechte.

Nun ja, eines werde ich jedenfalls aus der Liegestuhl-Affäre lernen: lieber einmal mehr zum Arzt, als einmal zu wenig.

Sicherheitslücke bei WordPress-Themes

Der renommierte Sicherheitsexperte fukami hat wieder einmal ein XSS – Sicherheitsproblem gefunden. Er weist darauf hin, dass eine kürzlich gefundene Sicherheitslücke in WordPress auch für viele selbstgebaute WordPress-Themes gilt. Augenscheinlich ist der selbe oder zumindest ein ähnlicher Exploit auch bei Antville möglich.

Der schnellste Fix für das konkrete Problem: An allen Stellen in den Templates „<?php echo $_SERVER['PHP_SELF']; ?>“ durch „<?php echo htmlspecialchars($_SERVER['PHP_SELF']); ?>“ ersetzen.

Normalerweise sollte diese Massnahme ausreichen – nachdem die Welt der WordPress-Themes aber eine ausgesprochen komplexe ist, bitte vorher ein Backup der Themes machen, und nachher prüfen, ob alles noch funktioniert wie es sollte. Bei Antville dürfte die Fehlerbehebung ähnlich sein.

Der konkrete Exploit funktioniert nur, wenn WordPress eine eigene „404 Template“ benutzt, allerdings ist die Korrektur in jedem Fall empfehlenswert. Ideal wäre auch hier natürlich, sich generell an den Grundsatz zu halten, keinerlei Daten ungeprüft vom Benutzer anzunehmen – aber das wird wohl auf lange Zeit leider ein frommer Wunsch bleiben.

Mehr zu XSS bzw Cross-Site-Scripting bei wikipedia.

Doppelte Gelegenheit

Gerichtliche Verfügung:

Den Antragsgegnern wird Gelegenheit gegeben, binnen 10 Tagen und binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (Eingang bei Gericht) zu dem beigefügten Antrag Stellung zu nehmen.

Das erledige ich sofort. Geht wahrscheinlich ohnehin schneller als die Nachfrage, welche Frist nun gilt.

Entbehrt jeglicher Grundlage

Auf welch gedankliche Abwege eifrige Staatsanwälte auch in alltäglichen Strafsachen geraten, zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Ratingen. Wer inhaltlich nicht ganz folgen kann, darf sich zumindest am lupenreinen Juristendeutsch freuen.

Beschluss

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 22.02.2007, einen Strafbefehl gegen den Angeschuldigten A. wegen falscher Verdächtigung nach § 164 Abs. 2 StGB zu erlassen in Höhe von 50 Tagessätzen zu je € 50,00, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse einschließlich der Auslagen des Angeschuldigten.

Gründe:

Der nunmehrige Angeschuldigte A. stellte Strafanzeige wegen eines Verkehrsdeliktes gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen LEV- .. … .Nach Feststellungen der Ermittlungsbehörde war dies der zunächst Beschuldigte B. Das Verfahren B. wurde jedoch nach Anhörung einer Zeugin eingestellt.

Daraufhin wurde offensichtlich wegen eines Verkehrsdeliktes ein Verfahren gegen den Anzeigenerstatter A. eingeleitet, was jedoch ebenfalls nach § 170 StPO eingestellt wurde. Gleichzeitig wurde jedoch durch Antrag vom 22.02.2007 ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen falscher Verdächtigung nach § 164 Abs. 2 StGB gegen den nunmehrigen Angeschuldigten und ursprünglichen Anzeigenerstatter gestellt.

Nach Auffassung des Gerichts liegt unter keinen Umständen ein hinreichender Tatverdacht bezüglich einer falschen Verdächtigung gegen den Angeschuldigten A. vor. Dem ganzen zugrunde liegt ein Verkehrsvorfall, der von zwei Seiten, d.h. vom ursprünglichen Anzeigenerstatter und jetzigen Zeugen, unterschiedlich gesehen und beurteilt wurden. Die Verkehrsdelikte wurden daher von der Staatsanwaltschaft nach §170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.

Der nunmehrige Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen falscher Verdächtigung entbehrt nach Auffassung des Gerichts jeglicher Grundlage.

Es sind überhaupt keine Anhaltspunkte dafür da, dass der ursprüngliche Anzeigenerstatter bewusst falsche Angaben gemacht hat, um ein behördliches Verfahren gegen eine Person einzuleiten. Wenn – zutreffender Weise – die gegenseitigen Verkehrsvorwürfe mangels Tatverdacht eingestellt wurden, so kann konsequenter Weise nicht gegen einen der Beteiligten ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet werden. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung gewesen wäre, die Angaben des zunächst Beschuldigten wären richtig und die Angaben des ursprünglichen Anzeigenerstatters wären falsch, so hätte es durchaus der Verfolgung bezüglich des ursprünglichen Anzeigenerstatters in Bezug auf das Verkehrsdelikt bedurft. Da man aber die Voraussetzungen eines Verkehrsdeliktes abgelehnt hat, kann nicht über den Umweg einer falschen Verdächtigung ein Strafverfahren eingeleitet werden. Dies entbehrt jeglicher Grundlage, erst Recht keines hinreichenden Tatverdachtes.

Die Kostenentscheidung erging in entsprechender Anwendung von § 473 StPO.

Amtsgericht Ratingen, Beschluss vom 27. April 2007, 22 Cs 100 Js 683/07 (107/07)

Lauschangriff 1.0

Ich weiß jetzt auch nicht, wieso mir der lustige Italiener aus dem Sportstudio vorhin auf dem Parkplatz noch seine neueste Errungenschaft vorführen musste. Ein Navi mit TV.

„Der Fernseher läuft sogar, wenn ich fahre. Kannst du freischalten, mit einem Code aus dem Internet.“

Hoffentlich hat das nicht der große Blonde gehört, der gegenüber in seinen Golf gestiegen ist.

Der ist nämlich Polizist.

Schiffbruch für spendenfinanzierte Forenklage

Das Hamburger Landgericht bleibt seiner Linie in Sachen Forenhaftung treu. Trotz anderer rechtlicher Vorgaben durch den Bundesgerichtshof bejaht die 24. Zivilkammer eine praktisch uneingeschränkte Haftung des Forenbetreibers für fremde Inhalte.

Dies ist die traurige Bilanz einer Klage, die ausgerechnet ein Forenbetreiber angestrengt hat. Er wollte feststellen lassen, dass er nicht für Einträge der User haftet. Die Klage wurde mit Spenden finanziert.

Text der Entscheidung. Ausführliche Erläuterungen bei heise online.

Asian Wildlife

Morgens um sechs hellwach. Das kann nur bedeuten, dass ich es heute endlich zum Frühstücksbuffet im Hotel schaffe. Oder dass ich wieder in Deutschland bin.

Mitgebracht habe ich die Erinnerung an zwei schöne Wochen und eine nässende Wunde am linken Schienbein. In Asien gibt es bekanntlich Giftschlangen, Skorpione und böse Fische. Ich für meinen Teil habe tapfer gekämpft, aber der Liegestuhl hat gewonnen.

Schon mal ein großes Dankeschön an die Urlaubsvertretung!

Die Hilton muss ins Staats-Hotel

Das kommt davon, wenn man keinen guten Anwalt hat:

Für 45 Tage muss Partygirl Paris Hilton ins Gefängnis. Das hat ein Gericht in Los Angeles entschieden. Die 26-Jährige war ohne Führerschein durch die Stadt gefahren.

Mehr bei Spiegel-Online.
Hätte Udo Vetter das verhindern können? Jedenfalls hätte er seiner Mandantin bestimmt gesagt, dass sie unbedingt pünktlich zur Gerichtsverhandlung erscheinen soll.

Apropos erscheinen: An diesem Wochenende wird Udo Vetter aus dem Urlaub zurückerwartet. Willkommen zu Hause!

Die Urlaubsvertretung ist damit für mich vorbei. Vielen Dank an alle Lawblog-Leser, die mir mit ihren fachkundigen, humorvollen, aufmunternden und manchmal auch bissigen Kommentaren viel Freude gemacht haben.
Noch ein sonniges Wochenende. AK