Kinder allein zu Haus

In der Abwesenheit ihrer Eltern und ohne deren Wissen haben deren 14- und 15-jährige Kinder rund 25 Jugendliche zu einer Party eingeladen, bei der das gesamte Reihenhaus in Leverkusen-Wiesdorf verwüstet wurde.

Bilder fielen von den Wänden, der Bodenbelag wurde erheblich beschädigt, Essensreste waren an die Wände geschmiert. Die Gartenstühle wurden demoliert; im Keller waren Türen, ein Toilettendeckel und eine Heizung aus der Verankerung gerissen worden. Nach Angaben der Kölner Polizei konsumierten die Jugendlichen während ihrer Gewalt-Fete acht Flaschen Schnaps und Likör, dazu Wein und Kölsch. Weil sich alle Gäste unschuldig gaben, erstatteten die Eltern eine Strafanzeige. (pbd)

Grundrauschen

Verschlüsseln und Anonymisieren macht Arbeit und erfordert technische Kenntnisse. Wer trotzdem etwas gegen zu deutliche Datenspuren im Netz hat, kann auf die Firefox-Extension TrackMeNot zurückgreifen. Das Tool fragt bis zu zehnmal in der Minute bei den gängigsten Suchmaschinen nach Jessica Alba, Britney Spears, Footballteams, Barack Obama und den X-Men.

„Grundrauschen in den Logs ist immer gut“, meint Florian Holzhauer. Von ihm habe ich auch den Link.

Rolex auch in Neapel erlaubt

Selbst wenn der Eigentümer einer Rolex seine wertvolle Armbanduhr deutlich sichtbar während eines Einkaufsbummels im italienischen Neapel trägt und deswegen von einem Räuber bestohlen wird, handelt er nicht grob fahrlässig. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln und verurteilte eine Hausratversicherung rechtskräftig (AZ: 9 U 26/05) zur Zahlung von 8.250 Euro Schadensersatz.

Den Schadensersatz hatte die Versicherung mit dem Hinweis geweigert, der Uhrenbesitzer habe sich nicht sorgfältig genug verhalten und sei deswegen Opfer eines Trickdiebstahls geworden. Tatsächlich hatte ihm ein Räuber die Rolex vom Handgelenk gerissen und ihn dabei verletzt. Genau eine solche Tat aber, urteilte das Gericht, sei von den Versicherungsbedingungen abgedeckt. (pbd)

Angewandte Kriminalistik

Beschuldigter eines Strafverfahrens kann man schnell werden. Zum Beispiel als Besitzer eines roten Golf.

Am angeblichen Tatort, einer Verkehrskreuzung, erklärt die Zeugin N., der Fahrer des roten Golf habe Herrn J. mit der Faust geschlagen. Der rote Golf habe das Kennzeichen XY – EK 3414 gehabt.

Die Polizei stellt fest, das Kennzeichen XY – EK 3414 ist nicht vergeben.

Rückfrage bei der Zeugin N. Diese sagt, ihre Freundin B., die auch an Ort und Stelle war, habe das Kennzeichen ins Handy gespeichert. Frau B. sagt der Polizei, sie habe das Kennzeichen schon aus dem Handy gelöscht. Sie halte es aber für denkbar, dass das Kennzeichen XY – EL 3414 lautet.

Die Polizei stellt fest, das Kennzeichen XY – EL 3414 ist nicht vergeben.

Sie fragt bei dem angeblich Geschädigten Herrn J. nach. Der kann sich an das Kennzeichen nicht mehr erinnern. Aber da er ja sowieso viel in der Stadt unterwegs ist, will er nach dem roten Golf Ausschau halten.

Knapp drei Wochen später meldet sich Herr J. und erklärt, er habe den roten Golf wiedergesehen. Das Kennzeichen laute XY – EN 3514.

Der Beamte fragt nicht nach, wieso Herr J. meint, dass der rote Golf, den er jetzt gesehen hat, ausgerechnet der rote Golf ist, aus dem der angebliche Schläger gestiegen ist. Nein, der Beamte notiert das einfach, dann lädt er den Halter (!) des roten Golf zur Vernehmung. Außerdem sorgt er dafür, dass der Halter bei der Staatsanwaltschaft auch gleich als Beschuldigter wegen Körperverletzung im Computer gespeichert wird.

Die internationalen Interessen

Man muss nur mal, beispielsweise, einen Blick in den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werfen. Dann wird man festzustellen, dass ein zehntägiges, pauschales Versammlungsverbot aufgrund der unbestimmten Vermutung, ein paar Leute könnten über einen vom größten Polizeiaufgebot aller Zeiten geschützten Zaun klettern (um sich dann festnehmen und bis zum Ende des G8-Gipfels verwahren zu lassen) dreist und offensichtlich rechtswidrig ist.

Auch das Argument der Polizei, Störungen des Gipfels könnten „die internationalen Interessen Deutschlands nachhaltig schädigen“, hat keine sonderliche Durchschlagskraft. Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit sind ja gerade dafür da, um den politisch Verantwortlichen auch unbequeme Meinungen kommunizieren zu können.

Außerdem wird man fragen dürfen, ob die jetzt angeordnete Unterdrückung jedes Protests in Gipfelnähe dem Ansehen Deutschlands in der Welt nicht viel schädlicher ist.

Die Zeit: Polizei erlässt Versammlungsverbot

El Masris Anwalt zu Unrecht überwacht

Die Abhöraktion beim Anwalt des mutmaßlich vom amerikanischen Geheimdienst entführten Deutschen Khaled El Masri war rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht rügt, die Anordnung habe lediglich auf „Vermutungen“ basiert. Es seien keine nachvollziehbaren Gründe erkennbar, warum die Entführer von El Masri ausgerechnet zum damaligen Zeitpunkt mit dem Anwalt hätten Kontakt aufnehmen können.

Das ist mal wieder eine Zurechtweisung erster Güte für die Sicherheitsbehörden, aber auch für die mit ihrer Kontrolle beauftragten Gerichte. Sowohl das Amtsgericht München als auch das Landgericht hatten den Lauschangriff auf den Anwalt servil und mit schwer erträglichem juristischen Blabla gerechtfertigt.

Pressemitteilung mit Link zum Beschluss

Geschwiegen

„… Ihr Honorar habe ich heute überwiesen, in diesem Zusammenhang möchte ich mich im Nachgang ganz herzlich für die hervorragende Beratung bedanken.“

Die Beratung bestand darin, Akteneinsicht zu nehmen und dem Mandanten einen Ratschlag zu geben: eisern schweigen. Am Anfang hatte er seine Probleme damit. Das hat sich nach der Einstellung des Verfahrens offenbar geändert.

Häppchenweise

„… in dem o.a. angegebenen Rechtsstreit bittet das Gericht um Nachsicht für die häppchenweise erfolgenden Rückfragen.“

Also, ich antworte lieber häppchenweise, als dass ich im Verhandlungstermin vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

Amazon-Gutscheine gelten drei Jahre

Falls jemand noch alte Geschenkgutscheine von Amazon im „Nicht eilig“-Ordner hat, könnte sich ein Blick auf das Ausstellungsdatum lohnen. Die Gutscheine sind nämlich nicht, wie von Amazon verordnet, nur ein Jahr gültig.

Vielmehr muss der Onlinehändler sie volle drei Jahre einlösen, entschied das Landgericht München I. Die Entscheidung dürfte zwanglos auf andere Gutscheine übertragbar sein.

(Link gefunden bei Justitia Colonia)

Keine schlechte Entscheidung

Bin ich froh, dass ich keinen Vorgesetzten habe. Der alles gegenliest, mir in die Arbeit reinlabert und meine Werke in mehrstufigen Arbeitsprozessen so zurechtfeilt, dass nur ja niemand daran Anstoß nehmen kann. Und dass ich keinen Ober-Boss habe wie diesen Christoph Keese.

Insgesamt gesehen, war das vor einem guten Dutzend Jahren also eine gute Entscheidung, doch nichts mit Medien zu machen.

Siehe auch die unterschiedlichen Ansichten von Thomas Knüwer, Peter Turi und Stefan Niggemeier.