Für immer ohne ein leibliches Kind wird eine verheiratete 35-jährige Frau aus dem Raum Aachen bleiben, weil ihre Gebärmutter bei einer Ausschabung durch einen Arzt verstümmelt wurde. Wegen dieser lebenslangen Unfruchtbarkeit erkannte das Oberlandesgericht Köln auf 40 000 Euro Schmerzensgeld, das vom Operateur und der Klinik zu zahlen ist – beide haften außerdem für alle Schäden, die infolge des Eingriffs entstanden sind und noch entstehen können (AZ: 5 U 180/05).
Die ehemalige Patientin hatte beweisen können, dass sie über die Risiken der Ausschabung nicht aufgeklärt worden war, über die vorher nicht einmal gesprochen worden sei. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht berücksichtigt, dass die damals 28-jährige Patientin „mit einem nachvollziehbaren Kinderwunsch“ durch die Unfruchtbarkeit erhebliche seelische Belastungen erleidet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (pbd)