Statt auf acht bis zehn Kilometer Abstand verbannt zu bleiben, dürfen sich Demonstranten beim G8-Gipfel dem Sicherheitszaun jetzt bis auf 200 Meter nähern – wenn Rettungswege freibleiben. Das Verwaltungsgericht Schwerin erklärte die Allgemeinverfügung der Rostocker Polizei für rechtswidrig und hob sie in weiten Teilen auf.
Zu den Gründen heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts:
Maßgebend hierfür war die Überlegung, dass den von der Versammlungsbehörde vorgetragenen Sicherheitsbedenken bezogen auf die äußere Zone in einer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schonenderen Weise durch den Erlass von Auflagen Rechnung getragen werden kann. Solche Auflagen hat das Gericht bereits teilweise selbst erlassen.
Danach werden die von den Antragstellern geplanten Aufzüge auf bestimmte, von ihnen im Vorwege allerdings selbst hilfsweise angebotene Routenführungen beschränkt. Damit ist z. Bsp. sichergestellt, dass im Falle etwaiger Rettungseinsätze, aber auch für sonstige Zwecke eine freie Straßenverbindung von Heiligendamm in Richtung Bad Doberan gegeben ist.
Zum anderen ist den Veranstaltern aufgegeben worden, mit Hilfe der von ihnen einzusetzenden Ordner dafür Sorge zu tragen, dass die Gleisanlagen der Mecklenburgischen Bäderbahn „Molli“ von den Versammlungsteilnehmern nicht betreten und der Bahnbetrieb sowie der Zugang der mit der Molli-Bahn zum Tagungsort beförderten Personen über die an der Küste im Bereich Kleiner Wohld gelegene Kontrollstelle seitens der Versammlungsteilnehmer nicht behindert werden.
Traurig an der Sache ist, dass die Sicherheitsbehörden die Rechtswidrigkeit ihrer Anordnung unschwer selbst hätten erkennen können. Doch statt mit Augenmaß vorzugehen, wurde versucht, Maximalpositionen durchzusetzen. Das wirft kein gutes Licht auf die Damen und Herren, welche die Verantwortung tragen.