Die Abhöraktion beim Anwalt des mutmaßlich vom amerikanischen Geheimdienst entführten Deutschen Khaled El Masri war rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht rügt, die Anordnung habe lediglich auf „Vermutungen“ basiert. Es seien keine nachvollziehbaren Gründe erkennbar, warum die Entführer von El Masri ausgerechnet zum damaligen Zeitpunkt mit dem Anwalt hätten Kontakt aufnehmen können.
Das ist mal wieder eine Zurechtweisung erster Güte für die Sicherheitsbehörden, aber auch für die mit ihrer Kontrolle beauftragten Gerichte. Sowohl das Amtsgericht München als auch das Landgericht hatten den Lauschangriff auf den Anwalt servil und mit schwer erträglichem juristischen Blabla gerechtfertigt.
Pressemitteilung mit Link zum Beschluss