„… Ihr Honorar habe ich heute überwiesen, in diesem Zusammenhang möchte ich mich im Nachgang ganz herzlich für die hervorragende Beratung bedanken.“
Die Beratung bestand darin, Akteneinsicht zu nehmen und dem Mandanten einen Ratschlag zu geben: eisern schweigen. Am Anfang hatte er seine Probleme damit. Das hat sich nach der Einstellung des Verfahrens offenbar geändert.