Da mein Privatleben sich in überschaubaren Grenzen hält, muss die mir unbekannte Frau K., die um Rückruf wegen „privat“ bittet, eine Versicherungsvertreterin sein.
Da mein Privatleben sich in überschaubaren Grenzen hält, muss die mir unbekannte Frau K., die um Rückruf wegen „privat“ bittet, eine Versicherungsvertreterin sein.