Zu psychiatrischen Gutachten in Strafverfahren gehört meist ein Intelligenztest. Mir ist schon nicht ganz klar, wie ein Gutachter dem Beschuldigten die Fragebögen mitgeben kann, damit er sie zu Hause (oder in der Gefängniszelle) ausfüllt und zur nächsten Sitzung wieder mitbringt. Natürlich mit der Belehrung, sich nicht helfen zu lassen.
Dann kommt schon mal durch einen Zufall ans Licht, das Testergebnis bildet gar nicht die Intelligenz des Beschuldigten ab. Sondern die einer befreundeten Bankkauffrau. Allerdings müsste die eigentlich wieder so schlau sein, dem Bekannten zu sagen, dass er die Fragebögen doch besser alleine ausfüllt.
Jedenfalls bei Gewaltdelikten hat es nämlich noch keinem Täter geschadet, wenn er nicht der Hellste ist.