Gerichtliche Verfügung:
Den Antragsgegnern wird Gelegenheit gegeben, binnen 10 Tagen und binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (Eingang bei Gericht) zu dem beigefügten Antrag Stellung zu nehmen.
Das erledige ich sofort. Geht wahrscheinlich ohnehin schneller als die Nachfrage, welche Frist nun gilt.