Pressemitteilung des Deutschen Richterbundes Nordrhein-Westfalen:
Absprachen in Strafverfahren („Deals“) stoßen in der Bevölkerung, aber auch in Fachkreisen immer wieder auf Unverständnis und Kritik, so zuletzt im Verfahren gegen Herrn Hartz. Die hierzu vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze, mit denen die Rechtsstaatlichkeit des einzelnen Strafverfahrens trotz eines „Deals“ gesichert werden soll, sollen nun – verändert – in Gesetzesform gekleidet werden.
Dies hat der Deutsche Richterbund – NRW – zum Anlaß genommen, um am 10.05.2007 auf seiner Landesvertreterversammlung in Bad Lippspringe eine öffentliche Podiumsdiskussion durchzuführen. Teilnehmen werden neben Herrn Prof. Dr. Egon Müller (Verteidiger von Herrn Hartz) auch Herr Generalstaatsanwalt Rex (Schleswig – Holstein) und Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Nüsse, der seit vielen Jahren beim Landgericht Dortmund eine Strafkammer leitet.
Im Kern geht es dabei um die Frage, inwiefern heute und in Zukunft Strafgerichte noch in der Lage sein werden, die Wahrheit auch in komplexeren Verfahren aufzuklären und hierüber in einem gerechten Urteil zu entscheiden. Diese Problematik geht nicht nur Juristen an. Vielmehr ist der Rechtsstaat in seinem Kernbestand betroffen.
Der Deutsche Richterbund – NRW – wird daher öffentlich – nicht nur mit Fachleuten – darüber diskutieren, warum überhaupt Absprachen in Strafverfahren getroffen werden, welche Gefahren dies mit sich bringt und welche Vorteile zu welchem Preis damit erreicht werden können.
Der Deutsche Richterbund – NRW – gibt jedem Bürger die Gelegenheit, seine Meinung zu diesem Thema einzubringen: Auf seiner Homepage (www.drb-nrw.de) hat er hierfür ein Diskussionsforum zu Absprachen in Strafverfahren eingerichtet, das jedem Bürger offen steht. Die dort eingestellten Beiträge werden ausgewertet und in der Podiumsdiskussion am 10.05.2007 berücksichtigt.