G8: Regierung sperrt Journalisten aus
Discount-Anwälte in Schieflage?
Privates Surfen am Arbeitsplatz – heikel, aber nicht komplett verboten
Mehr Menschen kehren Deutschland den Rücken
„Ihren Fall habe ich nicht im System“
Betätigt sich die Bahn im Rahmen des G8-Gipfels als Blockwart? Zugführer sollen jedenfalls größere Reisegruppen auf dem Weg nach Mecklenburg-Vorpommern melden, berichtet die Netzeitung. Eine interne Dienstanweisung soll als Beobachtungsziel ausdrücklich die „globalisierungskritische Szene“ nennen, die als solche nicht unbedingt zu identifizieren sei.
Nach dieser Meldung haben die betroffenen Schaffner sicher eine Erschwerniszulage verdient.
Wenn der Feedreader leer ist, gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Zeit totzuschlagen. Man kann Internetdomains beim Sterben zusehen. Live.
Gerichtsinterne Post kommt selten an die Öffentlichkeit. Auch wenn das nachfolgende Schreiben eines Amtsgerichtspräsidenten an einen seiner Familienrichter echt aussieht, sollten wir es bis zum Beweis des Gegenteils als Satire betrachten.
Als gelungene allerdings.
Der Präsident des Amtsgerichts
13.04.2007Herrn Richter am Amtsgericht
hier Ihre Überlastungsanzeige vom 19.03.2007
Sehr geehrter Herr …,
unbestreitbar sind Sie ebenso wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen überlastet, legt man die Pebb§y-Zahlen zugrunde, und bedenkt man die Belastung der Familienrichterinnen und -richter unseres Gerichts durch die längere Erkrankung einer Kollegin.
Das Präsidium unseres Gerichts hat meiner Meinung nach die Familienabteilung bei der Geschäftsverteilung fair behandelt. Nach der amtlichen Statistik für 2005 – die Zahlen für das folgende Jahr sind mir noch nicht bekannt – sind in NRW pro Familienrichter 397,73 Eingänge und 410,84 Erledigungen gezählt worden, für den OLG-Bezirk … lauten die entsprechenden Zahlen 410,95 bzw. 426,37 und für das Amtsgericht … .
Sicherlich haben einige von Ihnen in der Vergangenheit zusätzlich wahrgenommene Tätigkeiten Ihre Belastung verschärft. Dazu zähle ich etwa
– die intensive zeitliche und mentale Belastung durch die Erstellung des Fachaufsatzes in einem für Sie meiner privaten Meinung nach ersichtlich fremden Fachbereich;
– die Inanspruchnahme durch den von Ihnen verlorenen Rechtsstreit gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts vor dem Richterdienstgericht;
– Ihre angestrengten Gedanken zu der Ausgestaltung der Betriebsäbläufe des Eil- und Bereitschaftsdienstes bei unserem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft …, die Sie zu mit Schmähungen gegen die Leitende Oberstaatsanwältin und mich versehenen völlig fruchtlosen Dienstaufsichtsbeschwerden veranlassten, auf die Sie die passenden Antworten erhalten haben.
Ich komme gerne meiner Fürsorgepflicht nach und rate Ihnen zuerst, eine Erholungskur zu beantragen. Vielleicht empfiehlt sich auch die Inanspruchnahme des Rats des Sozialen Ansprechpartners. Vor allem aber schlage ich Ihnen zwei gewichtige Änderungen Ihrer Arbeitsweise vor, denn ich bin der Meinung, dass sie erst einmal selbst versuchen sollten, ihre Situation durch eigene Anstrengungen zu verbessern:
1. Meines Wissens nutzen Sie den dienstlich zugeteilten PC in keiner Weise. Benutzen Sie doch einfach einmal die zahlreichen modernen, zeitsparenden und die Arbeitseledigung erleichternden technischen Hilfsmittel der Justiz. Unser Justizmmisterium hat mit viel Aufwand ein tolles technisches Unterstützungssystem für die Rechtsanwender aufgewandt, beginnend von elektronischen Rechtsprechungs- und Literatur-Datenbanken, die den Zugang zu juristischer Fachliteratur erleichtern, bis hin zu speziellen Programmen in Ihrem Fachbereich … . Auch das System JUDICA bringt dem Richter Vorteile. Dies hat alles der Steuerzahler ermöglicht in der Erwartung, dass die Rechtsanwender im Interesse einer schnellen und sachgerechten Streitentscheidung diese technischen Möglichkeiten nutzen. Sie tun dies nicht aus mir persönlich völlig unverständlichen und von mir logisch nicht nachvollziehbaren Gründen. Dann dürfen Sie sich aber nicht über Arbeitsüberlastung beschweren und um Entlastung nachsuchen, die, wie Sie in Kenntnis der finanziellen Situation unseres Landes genau wissen, nur auf Kosten der Kolleginnen und Kollegen verwirklicht werden kann.
2. Vielleicht bringt auch eine Änderung Ihres Zeitmanagements Erleichterung. Ich empfehle Ihnen insoweit die Nutzung des Systems „40″. Es ist einfach in der Anwendung, verblüffend in der Wirkung. Es besteht darin, dass man am Montag um 7.30 Uhr das Gerichtsgebäude betritt, hier acht Stunden lang arbeitet und dies an den folgenden vier Arbeitstagen wiederholt. Ohne dass ich Sie insoweit kontrolliert habe oder durch meinen Rat in das Recht der freien Wahl der Arbeitszeit der Richter eingreifen will, ist mir doch wiederholt aufgefallen, dass Sie erst in den späten Vormittagsstunden, auf dem Rücken einen klitzekleinen Rucksack tragend, unser Gericht betreten und es doch auch oft in den frühen Nachmittagsstunden verlassen. Die Freiheit der Richter von Dienststunden ist ein hohes Gut und sollte sicherlich nicht angetastet werden. Sicherlich denken und arbeiten Sie auch viel andernorts als in unserem Gericht. Dennoch sollten Sie es einmal mit meinem Vorschlag versuchen. Das Ergebnis etwa nach einem halben Jahr – da bin ich mir sicher – wird Sie überraschen.
Sollten meine Vorschläge nicht Ihre Gnade finden, so sollten Sie als letzte Konsequenz ein Ausscheiden aus dem Dienst in Erwägung ziehen. Niemand zwingt uns, Richter zu bleiben und wer in diesem Beruf dauernd unglücklich ist, sich im Gegensatz zu vielen anderen überlastet fühlt, der sollte die notwendigen Schritte einleiten, um, vor allem im Interesse seiner Gesundheit, einen anderen Beruf zu ergreifen.
Mit freundlichem Gruß
Ups, ich habe Freitag kommender Woche einen Gerichtstermin in Düsseldorf. Der Donnerstag davor ist in Nordrhein-Westfalen Feiertag. In einigen anderen Bundesländern aber nicht, deshalb ist er in den Kalendern meist auch nicht fett gedruckt.
So wie ich die Arbeitsweise vieler Richter kenne, dürfte der Countdown gerade anfangen zu laufen. Für die Abladung. Wegen dienstlicher Verhinderung. Oder ganz ohne Begründung.
Ein Strafverteidiger hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Überwachung seines Mobiltelefons gewehrt. Der Anwalt hatte einen mutmaßlichen Räuber verteidigt, nach dem gefahndet wurde. Mit der Abhöraktion sollte der Aufenthalt des Verdächtigen ermittelt werden.
Die Anordnung war rechtswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Ohne konkreten Tatverdacht gegen den Anwalt habe sein Telefon keinesfalls abgehört werden dürfen. Das Mandatsverhältnis verbiete solche Eingriffe.
Dass sich später ein Tatverdacht gegen den Juristen wegen Geldwäsche ergeben haben soll, half den Ermittlungsbehörden auch nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Abhöranordnung nach den Fakten beurteilt, die im Zeitpunkt der Entscheidung bekannt sind. Spätere Erkenntnisse (die womöglich sogar erst durch die Maßnahme gewonnen werden) „heilen“ einen rechtswidrigen Beschluss nicht.
Wenn ich an diesen Fall denke, kommt die Entscheidung nicht ungelegen.
Mit öffentlichem Recht habe ich normalerweise nicht viel zu tun. Eine Ausnahme ist ab und zu die Frage, ob ein bestimmtes Mietobjekt auch zur Prostitution genutzt werden darf. Das führt mitunter zu heiteren Telefonaten mit Ordnungsämtern, vor allem in kleineren Gemeinden.
Die Stadt Essen, muss ich sagen, hat das vorbildlich gelöst. Ihr Internetauftritt lässt keine Fragen offen.
Aus einem Merkblatt des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich:
Der amtliche Fragebogen V1 kann auf der Geschäftsstelle des Familiengerichts abgeholt werden, soweit er nicht bereits durch den Anwalt ausgehändigt oder mit der Antragsschrift übersandt worden ist.
Der Text sieht aus, als wäre er seit Jahren nicht überarbeitet worden. Man könnte ihn zum Beispiel wie folgt ergänzen:
Fragebogen und Ausfüllhinweise können auch im Internet unter der Adresse http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/versorgungsausgleich/index.php heruntergeladen werden.
Bei buch.de bestelle ich eigentlich nur, wenn Lufthansa-Meilen zu verfallen drohen. Die Meilen kann man bei buch.de problemlos einlösen.
Heute war es mal wieder soweit. Zehntausend olle Meilen weg, drei Bücher auf dem Weg zu mir. Das nächste Mal schreibe ich über das Thema, wenn’s für ein Freiticket nach Übersee reicht.
Also vermutlich nie.
In Amberg sollen Schüler am Computer im Lehrerzimmer ihre Abiturnoten verbessert haben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Letzte Woche habe es Hausdurchsuchungen gegeben.
Womöglich waren die Täter schlau genug, auch die Noten von Mitschülern zu verändern, die nichts von der Sache wussten. Dann könnte es mit der Suche nach den Tätern nicht so einfach werden.
Bei den ARGEn ist es gang und gäbe, Rückforderungsbescheide an die Bedarfsgemeinschaft zu richten. Genau dies ist nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt aber rechtswidrig. Die Bedarfsgemeinschaft habe keine eigenen Ansprüche, nur die Leistungsempfänger selbst. Deshalb könnten sich Rückforderungen auf Arbeitslosengeld II auch nur an die einzelnen Leistungsempfänger richten.
Die Entscheidung könnte für alle wichtig sein, die noch Widersprüche gegen Bescheide laufen haben. Die Bescheide könnten sich nämlich schon aus formalen Gründen als rechtswidrig erweisen.
Eigentlich wollte ich nur wissen, unter welcher Tagebuchnummer das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten geführt wird. Es gehört ja leider zu den Unsitten bei Polizeibehörden, weder Beschuldigten noch Zeugen das Aktenzeichen zu sagen. Von der Freundlichkeit, es auf einen Zettel zu notieren, wollen wir gar nicht reden.
Ich komme dann schon mal an Polizisten, die mich im ersten Satz mit dem Hinweis unterbrechen, dass sie am Telefon grundsätzlich keine Auskünfte geben. Interessanterweise sagte mir das vorhin genau der Beamte, der am Freitag meinen Mandanten zu einer Vernehmung „vorgeladen“ hat. Telefonisch, natürlich.
So was sehe ich gelassen. Ich frage nach dem Vorgesetzten. Ob er da ist. Ob ich ihn sprechen kann. In diesem Fall war das besonders wirksam. Denn es handelte sich um einen zugänglichen Beamten. So hatte ich den Herrn auch als Mandanten in Erinnerung. Wobei ich seinerzeit gar nicht wusste, dass er im Staatsdienst steht.
Jedenfalls habe ich jetzt nicht nur das Aktenzeichen. Sondern auch das Gefühl, dass ich demnächst auf eine etwas weniger betonköpfige Behandlung hoffen kann. Falls ich mal wieder nach etwas frage, was man den Betroffenen eigentlich auch gleich sagen könnte.
Die sichersten Städte Deutschlands liegen in Nordrhein-Westfalen. Diese Meldung verbreitete gestern das NRW-Innenministerium unter Berufung auf eine Statistik des Bundeskrimninalamtes für das vergangene Jahr. Danach führen Wuppertal und Bielefeld die bundesweite Liste der Städte mit mehr als 200 000 Einwohnern an.
Mit Mönchengladbach (Platz 4), Essen (5), Gelsenkirchen (6) und Aachen (10) liegen vier weitere NRW-Städte unter den zehn Erstplatzierten. Es folgen Duisburg und Münster auf den Rängen 12 und 15. Die weiteren Plätze werden belegt von Krefeld (16), Oberhausen (18), Bonn (19) und Dortmund (20). (pbd)
Generalbundesanwältin Monika Harms verteidigt in einem Spiegel-Gespräch Ermittlungsmethoden wie die Online-Durchsuchung und die Abnahme von Geruchsproben. „Wir betreiben keine Willkür“, versichert sie. Und:
Das ist doch kein Selbstzweck und kein Angriff auf die Bürger. Es geht im Gegenteil darum, die Bürger zu schützen. Wir versuchen gerade, Anschläge möglichst von unserer Gesellschaft fernzuhalten, und dafür müssen wir auf Augenhöhe mit denen bleiben, die unsere Freiheit bedrohen.
Dass auch der Staat seinen Bürgern die Freiheit nehmen kann, scheint für Frau Harms nicht vorstellbar. Der Staat will doch nur das Beste für seine Bürger, wie kann man nur dagegen sein? Und überhaupt, es wird doch schon so genug überwacht. In diesem Sinne argumentiert die Generalbundesanwältin allen Ernstes:
Wir werden doch schon jetzt überall erfasst: mit der Kreditkarte oder der Versicherungsnummer, etwa beim Arzt. Wir sind auf dem Weg zum gläsernen Menschen. Demnächst erhalten wir vom Finanzamt eine persönliche Identifikationsnummer, mit der wir überall identifiziert werden können. Ich finde das auch nicht schön, aber wir leben in einer Welt, in der Technik so viele Erfassungsmöglichkeiten hat, dass prinzipiell fast alles über jeden nachvollziehbar ist. … Sie werden die Gesamtentwicklung nicht aufhalten.
Ist doch sowieso alles zu spät. Warum also nicht auch gleich bei der Strafverfolgung ohne Rücksicht auf Verluste handeln? Das Harmsche Resignations-Argument steht in direkter Konkurrenz zu Wolfgang Schäubles Ausspruch „Ich bin anständig, mir braucht das BKA keine Trojaner zu schicken“. Auf der nach unten offenen Plattheiten-Skala.
Es gibt das „vereinfachte“ Verfahren zur Festsetzung von Kindesunterhalt. Der Antrag auf Festsetzung ist nicht kompliziert; er umfasst eine Seite.
Auf den Antragsgegner kommt mehr Arbeit zu. Seine Argumente gegen den beantragten Unterhalt darf er nicht frei formuieren. Er muss zwingend das Formular „Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ ausfüllen. Gestaltung und Formulierung der Hinweise erwecken den Verdacht, dass es hier nicht um Bürgernähe geht. Sondern darum, weite Kreise von Betroffenen schon an Formalien scheitern zu lassen.
Für einen Bekannten habe ich vorhin überschlägig überprüft, ob der Antrag seiner mittlerweile getrennt lebenden Freundin für das gemeinsame Kind in Ordnung ist. Ist er. Zum Glück. Denn für das Ausfüllen des Formulars hätte ich Schmerzensgeld verlangen müssen.