Massen-Spam in Schmidtleins Namen

Wie es aussieht, werden im Namen des Schmidtlein-Anwalts Olaf Tank derzeit massenweise Spam-Mails verschickt. Alleine von Mandanten habe ich in den letzten drei Stunden vier Kopien erhalten. Außerdem von gut zwei Dutzend law blog – Lesern.

Die Zahlungsaufforderungen wirken nur auf den ersten Blick echt. Allerdings tragen sie das Datum 31. April 2007. Die angeblich zu zahlenden Anwaltsgebühren sind höher als die Hauptforderung. Außerdem sind die Zahlen nicht richtig addiert.

Die angehängte Zip-Datei enthält angeblich die Rechnung, ist aber wohl mit einem Virus verseucht.

Nähere Informationen in den neuesten Kommentaren zu diesem Beitrag.

Blickkontakt

„H. machte von Beginn an einen selbstbewussten Eindruck. Er hielt dem Blickkontakt stand und gab den Sachverhalt zusammenhängend wieder.“

Wer dem Blick eines Kripo-Innendienstlers standhält, sagt auch die Wahrheit. Oder ist er ein, womöglich vom Anwalt trainierter, Lügner?

Nach so was frage ich gerne im Gerichtssaal. Ich würde heute schon darauf wetten, dass der Polizeibeamte seinen eigenen Eindrucksvermerk nicht mehr zu deuten vermag.

Vor der Abstimmung

Wolfgang Schäubles Pläne für einen Übergang vom Rechtssstaat in die Überwachungsgesellschaft stoßen auch bei Koalitionsfreunden auf Kritik. Auf eine klare Stellungnahme der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ute Vogt weist zum Beispiel das Schnüffelblog hin. Zitat aus Vogts Pressemitteilung:

„Eben wollte er noch den Verteidigungsfall ausrufen lassen und das Militär vollbesetzte Passagierflugzeuge abschießen lassen“, jetzt provoziere Innenminister Schäuble erneut mit seinen Plänen für schärfere Sicherheitsgesetze in Deutschland. Die von ihm angeregten Maßnahmen zukünftig Fingerabdrücke zentral abzuspeichern, großzügige Möglichkeiten Computerfestplatten heimlich zu durchstöbern zu schaffen sowie Bewegungsprofile von LKW-Fahrern anzulegen seien ein Versuch, den man auch die „Diktatur der Daten“ nennen könne, eine „Pseudosicherheit durch Datenflut“.

Ute Vogt warf dem CDU-Innenminister vor, in seinen „Anti-Terror-Phantasien“ Informationen und Daten von möglichst allen Menschen sammeln zu wollen, um sie mittels Rasterfahndung auf Knopfdruck durchleuchten zu können. Langsam müsse man aufpassen sich nicht verdächtig zu machen, wenn man darauf pocht, selbst über seine Informationen und Daten bestimmen zu wollen. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende erinnerte daran, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte gegen den Staat konstruiert worden seien.

Bei mir werden solche knackigen Statements gnadenlos gefurlt. Wird mir gegebenfalls (k)ein Vergnügen sein, das Abstimmungsverhalten mancher Politiker an ihren früheren Worten zu messen.

Ansprüche

„Mein Anwalt macht euch fertig!“

Soll mein Mandant gerufen haben, nachdem ihn Polizeibeamte in den Kreuzfesselgriff genommen, ihn gegen den Kofferraum seines Autos gedrückt und ihm dann die „Stahlacht“ angelegt haben.

Ich bezweifle, dass ich diesen Ansprüchen genügen kann. Beim angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsgbeamte dürfte allerdings was zu machen sein.

Der Gegner macht’s eilig

Einem Gegner habe ich punkt neun Uhr zugesagt, dass wir ihm einige Unterlagen faxen. Dann kann er mit seiner Bank über die Pfändung seines Kontos sprechen. Bis 9.20 Uhr waren schon zwei weitere Anrufe eingegangen, in denen das Fax angemahnt wurde.

Die Unterlagen müssen erst aus der Akte gesucht werden? Am Dienstag nach Ostern liegen hier auch andere Sachen, die eilig sind? Das interessiert dann weniger.

Ich frage mich nur, weshalb sich der Schuldner nicht gemeldet hat, als das Urteil gegen ihn ergangen ist. Dann hätte er sich die Pfändung und den ganzen Ärger vielleicht ersparen können.

Kann teuer werden

Schleichwerbung in Blogs. Können die Verantwortlichen zur Kasse gebeten werden? Telemedicus macht sich Gedanken.

Beim vertraglichen Anspruch wird man auch fragen müssen, ob es eine gezielte Kampagne oder automatisch generierter Massenspam war. Im ersteren Fall werden sich die Verantwortlichen der Kampagne schwer mit dem Argument tun, den Kostenhinweis nicht gesehen und ernst genommen zu haben.

Aussichtslos ist die Sache sicher nicht.

Der Eingriff als Wohltat

Heise online zitiert einen Volksvertreter:

Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern.

Das klingt Banane. Aber der Abgeordnete Göbel ist laut Wikipedia Jurist, prüft im Zweiten Juristischen Staatsexamen und die Innere Sicherheit gehört zu seinen Schwerpunkten als Abgeordneter. Deshalb wird man seine Aussage wohl ernst nehmen müssen.

Göbel meint wahrscheinlich in Übereinstimmung mit dem großen Vordenker Wolfgang Schäuble, ein vermeintlicher Anspruch auf Sicherheit überlagere mittlerweile alle anderen Rechte, zum Beispiel jene auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, informationelle Selbstbestimmung, ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung.

Dummerweise übersehen solche Ansätze, dass die Grundrechte Abwehrrechte des (einzelnen) Bürgers gegen den Staat sind. Die Online-Durchsuchung ist und bleibt deshalb ein Eingriff in die Rechte des Individuums. Sie verletzt insbesondere seine genannten Abwehrrechte. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Online-Durchsuchung als Wohltat für die Allgemeinheit gepriesen wird.

Die Zulassung der Online-Durchsuchung wäre also nie und nimmer eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes, sondern eine Einschränkung. Als solche müsste sie den Anforderungen an eine Grundrechtsschranke genügen und überdies verhältnismäßig sein.

Wenn der Abgeordnete Göbel die Online-Durchsuchung als Erweiterung des Grundrechtsschutzes lobt, offenbart er ein grenzwertiges Verfassungsverständnis. Jedenfalls aber die unbedingte Bereitschaft, Nebelkerzen zu werfen. Tricksen und täuschen haben der Verfassung aber noch nie gut getan.

Nicht, dass all dies sonderlich überraschend wäre. Nur Herrn Göbels Prüflinge tun mir schon ein bisschen leid.

Abschied vom Rechtsstaat

Die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze werden vom Deutschen Anwaltverein (DAV) massiv abgelehnt. Der DAV mahnt die Einhaltung des Grundgesetzes an. Bezüglich der verdeckten Onlinedurchsuchungen darf es kein „Staats-Hacking“ geben. Das Grundgesetz steht nach Ansicht des DAV nicht in der Beliebigkeit der gerade aktuellen politischen Stimmung, sondern verpflichtet den Gesetzgeber, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen.

„Wenn die Pläne so umgesetzt werden, wird Deutschland zu einem Präventions- und Sicherheitsstaat und verabschiedet sich als Freiheits- und Rechtsstaat,“ so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes werden damit missachtet. Völlig übersehen werde dabei, dass die Grundrechte unserer Verfassung Abwehrrechte gegenüber dem Staat bedeuten.

Bezüglich der Pläne, verdeckte Onlinedurchsuchungen gesetzlich zu erlauben, betonen die Anwälte, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt werden darf. Mit den Plänen werde aber die Persönlichkeit und Intimität der Bürgerinnen und Bürger zur Disposition gestellt. „Es muss einen Kernbereich privater Lebensgestaltung geben,“ betont Kilger.

„Absolute Sicherheit kann es ohnehin nicht geben,“ so Kilger weiter. Die Geeignetheit der Pläne, tatsächlich die Sicherheit zu erhöhen, sei nicht nachgewiesen. Die mit den Plänen einhergehenden Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands seien unverhältnismäßig. Die Politik sei aufgefordert, Grundrechtswerte zu vermitteln – nicht aber zu missachten.

Kilger: „Die bisherigen Sicherheitsgesetze haben schon jetzt den Rechtsstaat unerträglich destabilisiert!“ Immer wieder gebe es in der Politik die Überlegung, das Grundgesetz zu ändern, damit Gesetzespläne nicht gegen die Verfassung verstoßen. Häufig geschehe dies mit der Begründung, die innere Sicherheit erfordere dies. Zahlreiche Gesetze lassen aber an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln oder sie scheitern, wie der große Lauschangriff oder der EU-Haftbefehl, beim Bundesverfassungsgericht.

Pressemitteilung

Demo gegen Überwachungswahn

„Freiheit statt Angst“, lautet das Motto der Demonstration gegen Sicherheits- und Überwachungswahn am Samstag, 14. April 2007. Zu der Kundgebung in Frankfurt/Main rufen der Arbeitskreis Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! sowie zahlreiche Unterstützer auf.

Aus der Ankündigung:

Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die „nichts zu verbergen“ haben und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit – ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Näheres zur Demonstration und den Forderungen des Arbeitskreises hier.

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Es tat auch weh

Herr A schlägt Herrn B mehrmals mit der Faust. Dann schubst er B eine Kellertreppe runter. B schlägt mehrfach unsanft auf und ist eine halbe Minute ohnmächtig. Der Arzt attestiert ihm eine Schädel- und Wirbelsäulenprellung; gegen die Schmerzen verschreibt er Tabletten.

Die Verteidigerin von A ist der Meinung, es liege keine strafbare Körperverletzung vor. Sie streitet den Angriff nicht ab. Aber sie weist darauf hin, es seien keine sichtbaren Verletzungen aufgetreten. Wie zum Beispiel blutende Wunden oder größere Blutergüsse. Deshalb sei das Verfahren einzustellen, und zwar wegen fehlenden Tatverdachts.

Dumm nur, dass für eine körperliche Misshandlung im Sinne des Gesetzes gar keine Verletzung erforderlich ist. Es genügt, dass die „üble, unangemessene Behandlung“ das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt.

Da es eine ziemlich hohe Treppe war, hat sich Herr B sehr schlecht gefühlt. Also insgesamt ein eher durchsichtiger Trick der Verteidigung. Zumal Körperverletzung so ziemlich das erste ist, was ein Jurastudent im Strafrecht lernt. Der zuständige Staatsanwalt ist selbstverständlich nicht drauf reingefallen und hat ungerührt einen Strafbefehl beantragt.

Nicht polizeifest

Hallo,

Du berichtest auf dem CCC 06 während einer Veranstaltung davon, dass der Bürger gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet ist, Passwörter mitzuteilen (beispielsweise bei beschlagnahmten Computern). Wenn ich Daten mittels Fingerabdrucksensor sichere – dürfen die Behörden von mir in diesem Fall meinen Fingerabdruck „verlangen“?

Wäre interessant zu wissen.

Vielen Dank & angenehmen Tag

A. K.

Fingerabdrücke dürfen genommen werden, wenn sie für die „Durchführung des Strafverfahrens“ notwendig sind (§ 81b Strafprozessordnung). Das Gesetz schränkt die Nutzung der Fingerabdrücke im Rahmen der laufenden Ermittlungen also nicht ein, zum Beispiel auf die Identitätsfeststellung.

Fingerabdruckgesicherte Computer sind also nicht polizeifest.

Urlaubsplanung in der Justiz

Heute, am 3. April, erreicht mich eine Mitteilung des Landgerichts Düsseldorf:

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

in dem Rechtsstreit H. GmbH gegen W. findet der Termin vom 17. April 2007 nicht statt. Grund: Urlaub. Der neue Termin ist am 5. Juni 2007.

Gibt’s bei Opodo wieder Schnäppchen?