Um eine Scheinehe nachzuweisen, hat ein Detektiv im Auftrag der Ausländerbehörde der Stadt Hamburg einen GPS-Peilsender am Auto einer Verdächtigen montiert und eine neuntätige Bewegungsüberwachung gestartet. Außerdem wurden verdeckt Videos gedreht.
Am Ende sah sich die Ausländerbehörde zwar in ihren Verdacht bestätigt, dass es sich um eine Scheinehe handelte. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Ausweisung der Frau aber erst mal gestoppt. Für die Prüfung, ob ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, dürften nur gesetzlich zugelassene Informationsquellen genutzt werden (Az: 3 Bs 396/05).
In der Pressemitteilung heißt es weiter:
Die Erkenntnisse, die die Ausländerbehörde unter Verletzung individueller Rechte erlangt habe, dürften grundsätzlich weder im weiteren Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren unmittelbar verwertet werden.
Dank an den GPS-Fachmann Timo Thalmann, der in seinem Blog Geografitti über den Fall berichtet und mich darauf aufmerksam gemacht hat.