Der interne Streit der Justiz in Wuppertal um die Strafbarkeit des Projekts „Babyklappe“ dort hat sich verschärft. Die Staatsanwaltschaft hat in einem Schriftsatz den Amtsrichter heftig angegriffen, der den Strafverfolgern einen Beschluss zur Durchsuchung beim Jugendamt verweigert hatte. Von dem will, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft die Personalien einer Mutter, die ihr Kind in die Babyklappe gelegt und sich damit strafbar gemacht hatte.
In ihrer Attacke bezeichnet die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Richters in „vielfacher Hinsicht“ als „rechtswidrig“ und hebt sogar heraus, er könne sich selbst wegen einer Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. Schließlich habe er einen Anfangsverdacht gegen die Mutter wegen Personenstandsfälschung und Unterhaltsentzug „ausdrücklich bejaht“, dann aber „die gesetzlich gebotene und zulässige Durchsuchungsanordnung“ mit „diffusen Begründungen“ abgelehnt. Die Abwägung der Rechtsgüter sei „schief“.
Der Amtsrichter hatte in seiner Entscheidung vorweg genommen, die Schuld der Mutter könne gering sein – eine Durchsuchung beim Jugendamt nach ihren Personalien sei deswegen unverhältnismäßig. Das sei, so kontert die Staatsanwaltschaft gereizt, eine unzulässige „vorweggenommene Beweiswürdigung“. Außerdem nehme der Richter die Babyklappe einseitig in Schutz, übersehe aber schlicht das Recht des Kindes „auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung“. Über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft soll die 3. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal entscheiden. (pbd)