Die 54-jährige Marianne H. aus dem Bergischen Land hat ihren Sohn Hermann 21 Jahre nach dessen Geburt im Gefängnis von Siegburg verloren. Dort wurde er, wie berichtet, in der Nacht zum 12. November vorigen Jahres von drei Mithäftlingen in der gemeinschaftlichen Zelle grausam gequält und schließlich getötet.
Gegen das Trio hat vor fünf Tagen die Staatsanwalt Bonn ihre Anklage wegen Mordes erhoben. Doch Marianne M. sieht auch eine Verantwortung des Landes: „Hermann starb unter hoheitlicher Obhut“. Deswegen fordert sie Schadensersatz, der aber vom zuständigen Justizministerium bislang abgelehnt wird. „Wären wir in den USA, käme eine Millionenforderung auf das Land zu“, so schätzt es Ulrich Rimmel, der Anwalt der Mutter.
Er rügt das Verhalten der Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Die wollte seiner Mandantin zwar eine Anteilnahme aussprechen, aber keine Verantwortung übernehmen. Er wollte bei Gesprächen dabei sein, sei aber, so behauptet der Anwalt, vom Justizministerium zweimal ausgeladen worden.
Ministeriumssprecher Ulrich Hermanski widerspricht: „Herrn Rimmel wurden zwei Termine genannt, beide haben ihm nicht gepasst“. Zudem habe der Anwalt zur Bedingung gemacht, auch über Geld zu sprechen – also finanzielle Forderungen zu stellen. Weil das Ministerium ablehnte, gab es bis heute keinen persönlichen Kontakt zwischen der Ministerin und der Mutter. Anwalt Rimmel denkt jetzt an eine Amtshaftungsklage gegen das Land und dabei an einen fünfstelligen Betrag: „Der Sohn meiner Mandantin ist unter der Aufsicht von Landesbediensteten gequält und getötet worden!“ (pbd)
Hinweis: Urheber dieses Beitrages ist das Pressebüro Düsseldorf (pbd). Ich habe den Text lediglich mit meinem Account reingestellt und erscheine jetzt irrtümlicherweise als Autor. Ich weiß aber nicht, wie man das für ein einzelnes Posting ändert. AK