Lebensversicherer müssen zahlreichen Kunden gekündigter Lebensversicherungen einen Nachschlag zahlen (Folge eines BGH-Uteil) – und sie müssen den Ex-Kunden genau sagen, wie sich der Nachschlag berechnet.
Ein schlichtes „stimmt so“ reicht nicht. So hat jedenfalls u.a. das Landgericht München I (Az. 31 S 8182/06) entschieden.
Focus Online berichtet über das Urteil und bringt zugleich umfassende Infos, welche Ex-Kunden von Lebensversicherungen von der „Nachschlag-Rechtsprechung“ profitieren können.
In Österreich gibt es übrigens mittlerweile eine vergleichbare Situation: Der
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor kurzem geurteilt, dass die so genannten Rückkaufswert-Regeln von Lebensversicherern gesetzwidrig sind , wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen. Mehr dazu hier.