Ich erinnere mich gut, wie der Düsseldorfer Kollege, auch ein Fachanwalt für Strafrecht, vor einigen Monaten staunte:
Was, Sie machen auch andere Sachen?
Er habe sich zu 100 Prozent auf Strafverteidigung spezialisiert, und zwar ab Landgericht aufwärts. Etwas anderes komme ihm gar nicht auf den Tisch.
Ich gebe zu, ich war ein wenig neidisch. Das hat sich soeben geändert. Ich habe eine Klageerwiderung gelesen, die der Kollege in einem profanen Mietprozess eingereicht hat.
Überdies halte ich schon jetzt fest, dass es im Mietrecht begnadetere Artisten gibt.