Ob die Kasko zahlt, wenn das Auto wegen eines mobilen Navigationssystems aufgebrochen wird? Ich fürchte, ein an die Scheibe gepapptes Navi ist noch nicht einmal von der Versicherung erfasst. Ob die Versicherung vielleicht sogar mit Hinweis auf die Einladungswirkung die Kosten für den Sachschaden verweigert, wird sich zeigen.
Ich konnte der Mandantin erst mal nur raten, eine korrekte Schadensanzeige zu machen. Immerhin hat sie der Polizei die Sache ja schon geschildert. Von der Darstellung in der Anzeige sollte man später besser nicht abweichen. Denn das kann teurer werden als ein verschwundenes Navigationsgerät und eine zerschlagene Seitenscheibe.