Kein regelmäßiger Publikumsverkehr

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Urteil vom 6. Februar 2007 entschieden, dass der Name, die dienstliche E-Mail-Anschrift, die Namensbestandteile enthält, sowie die Telefondurchwahl eines Beamten im Internetauftritt der Dienststelle veröffentlicht werden dürfen.

Der Beamte wehrte sich mit einer Klage gegen die Veröffentlichung seiner Daten im Internet und brachte vor, es bestehe hierfür keine Notwendigkeit, weil er keinen regelmäßigen Publikumsverkehr habe. Zudem könne der Kontakt zur Dienststelle von außen auch ohne Verwendung des Namens hergestellt werden.

Damit hatte er beim Verwaltungsgericht Neustadt keinen Erfolg: Nach dem Urteil der Richter stehen dem praktizierten Internetauftritt der Behörde weder beamtenrechtliche noch datenschutzrechtliche Vorschriften entgegen. Die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten in Geschäftsordnungs- oder Organisationsplänen sowie Telefonverzeichnissen einer Dienststelle sei aus organisatorischen Gründen grundsätzlich rechtlich zulässig. Sie sei hier erforderlich, weil nach dem insoweit maßgeblichen Willen der Behördenleitung die Beamten zur Auskunftserteilung an Dritte zur Verfügung stehen sollten. Im Einzelfall könne es zwar geboten sein, hiervon Abstand zu nehmen, z. B. um Belästigungen eines Beamten zu vermeiden, dafür gebe es in dem jetzt entschiedenen Fall aber keinerlei Anhaltspunkte. Der Kläger sei auch nicht von fernmündlichen oder per E-Mail übermittelten Anfragen Dritter freigestellt.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 6. Februar 2007 – 6 K 1729/06.NW –

Pressemitteilung
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Mal raus aus der Bannmeile

Das Ergebnis der Koalitionsrunde verblüfft mich dann doch. Die CDU will, so ihr Fraktionsvorsitzender Volker Kauder, erst einmal prüfen, ob es überhaupt Bedarf an zusätzlicher Kinderbetreuung gibt.

Vielleicht sollte er einfach mal rausgehen. In einen Supermarkt. Eine Kinderarztpraxis. Oder auf einen Spielplatz. Nach einigen Gesprächen mit den dort antreffbaren Müttern und Vätern wüsste er ziemlich genau, dass neue Hortplätze mit Sicherheit nicht leer bleiben würden.

Bericht in der FAZ

Wo liegt eigentlich Sylt?

Das Reiseunternehmen hätte sich ruhig noch etwas Zeit lassen können. Aber nein, ausgerechnet jetzt muss das Ticket für den nächsten Urlaub kommen. 6580 Kilogramm Kohlendioxid muss ich auf meine Kappe nehmen.

Mal sehen, vielleicht gibt es ja zum Abflug schon Demos vor dem Touristenterminal. Hat eigentlich noch kein Politiker gefordert, die Reisepässe zu konfiszieren? Na ja, ist ja noch ein paar Wochen hin. Da kann viel passieren. Und längst eine andere Sau durchs Dorf getrieben werden.

SZ: Reisebranche in der Krise

Biestiger Kollege gesucht

Ein Richter unterstellte mir einen Interessenkonflikt. Was war geschehen? Ich verteidigte einen Angeklagten. Hauptbelastungszeuge war jemand, den ich auch schon mal vertreten hatte. Dieser Zeuge hatte vor Jahren bei der Polizei sich selbst und seinen halben Bekanntenkreis belastet. Bevor er mich anrufen durfte. Jetzt konnte er sich aber nur noch erinnern, damals unter Druck gesetzt worden zu sein. Ob mein heutiger Mandant etwas mit der Sache zu tun habe, daran erinnere er sich nicht mehr. Außerdem wolle er sich auf keinen Fall (erneut) selbst belasten.

Der Richter nahm den Zeugen ganz schön in die Zange. Ich habe mich eingemischt und die Auffassung vertreten, der Zeuge habe sehr wohl ein Auskunftsverweigerungsrecht. Außerdem habe ich dem Zeugen empfohlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Er solle sich einen Anwalt als Zeugenbeistand zu nehmen.

Der Richter kam dann mit dem Interessenkonflikt. Ich sehe noch nicht mal gegensätzliche Interessen. Dass der Zeuge nichts sagt, ist voll und ganz im Interesse meines Mandanten. Denn ohne Aussage des Zeugen kann er in dieser Angelegenheit nicht verurteilt werden.

Der Zeuge erklärte dann schlauerweise, er sage jetzt gar nichts mehr. Wenn er wieder geladen werde, komme er mit einem Anwalt. „Der Herr Vetter kann mir sicher einen vermitteln.“ Der Richter guckte mich an. Ich sagte: „Selbstverständlich kann ich einen Anwalt empfehlen.“

Der Richter war sich dann nicht zu schade dafür, selbst dies aufs Korn zu nehmen. Schon in der Tatsache, dass ich einen Anwalt empfehle, liege womöglich ein Interessenkonflikt. Da war dann aber doch der Punkt gekommen, wo die Sache nicht mehr witzig war. Auch einem Richter sollte klar sein, dass es dem Zeugen völlig freisteht, einer Empfehlung von mir zu folgen. Oder auch nicht. Und dass auch ein von mir empfohlener Anwalt natürlich verpflichtet ist, den Zeugen nach Kräften zu unterstützen.

Ich habe angedeutet, dass ich solche Anmerkungen als Beeinträchtigung der Verteidigung betrachte. Und langsam zweifle, ob der Vorsitzende die Sache noch hinreichend neutral sieht. Von da an ging es wieder.

Aber nach einer Verhandlungspause fragte der Richter den Zeugen noch zweimal, welchen Anwalt ich ihm denn gerade draußen auf dem Flur empfohlen hätte. Der Zeuge umging die vermeintliche Falle souverän. Er sagte, dass er erst einmal mit den Anwälten Kontakt aufnehmen will, bevor er ein Mandat erteilt. Vorher wolle er doch lieber keine Namen nennen.

Ich muss jetzt mal gucken, wer für diese Sache in Frage kommt. Ein bisschen biestig darf schon sein, würde ich sagen.

Zehn Wahrheiten über Inzest

unfehlbar.net hat zehn Wahrheiten zur Inzeststrafbarkeit zusammengestellt. Kostprobe:

Wenn § 173 StGB fällt wird es mehr Minderbegabte in Deutschland geben.

§ 173 StGB ist eine in ihrer Durchsetzung höchst ineffiziente Vorschrift. Strafverfahren auf ihrer Grundlage kommen praktisch nur durch Denunziation oder durch ausgesprochen naives Verhalten der Beteiligten in Gang. Schon heute spielt § 173 StGB in der Strafrechtspraxis kaum noch eine eigenständige Rolle.

Dass Menschen, die sich bislang nicht von ihren nächsten Verwandten sexuell angezogen gefühlt haben, ihre Einstellung ändern, nur weil sie nicht mehr mit Gefägnisstrafe rechnen müssen ist denkbar unwahrscheinlich. Alles andere würde schließlich implizieren, dass sich die Menschen in Deutschland derzeit nur durch die Strafdrohung von hemmungslosem Inzest abhalten lassen.

In Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien oder auch Brasilien ist Inzest seit Jahrzehnten, teilweise seit Jahrhunderten straflos. Folgen: Keine.

Eilig The Sequel

Gleich noch ein Beispiel für das geradezu atemberaubende Tempo der Justiz (in manchen Fällen).

Mein Mandant war für den 12. Februar bei der Polizei vorgeladen. Die Ladung datiert vom 2. Februar, im Briefkasten war sie am 9. Februar. Als berufstätiger Mensch ist mein Mandant nicht so flexibel. Außerdem zog er es ohnehin vor, zunächst keine Aussage zu machen.

Am 14. Februar schickte ich mein Bestellungsschreiben an die Polizei. Ende letzter Woche ruft mich eine Staatsanwältin an. Sie habe gerade mein Schreiben bekommen. Allerdings sei die Akte bereits mit einem Strafbefehlsantrag auf dem Weg zum Amtsgericht. Ob ich damit einverstanden sei, wenn mir das Amtsgericht Akteneinsicht gewährt.

Ich hoffe mal, dass zwischen Einspruch gegen den Strafbefehl, Akteneinsicht und Hauptverhandlung wenigstens so viel Zeit liegt, dass ich die Sache mit meinem Mandanten besprechen kann.

Es geht übrigens um eine eher alltägliche Verkehrssache (wechselseitiges Ausbremsen, freundliche Gesten).

Fristen-Wirrwarr

Manche Amtsrichter haben es eilig. So entnehme ich es jedenfalls der Verfügung in einem schriftlichen Verfahren. Das Dokument ist bei uns am 2. März eingegangen. Wir vertreten die Beklagte.

1. richterliche Anordnung:

„Es werden nur Schriftsätze berücksichtigt, die bis zum 13. März 2007 bei Gericht eingehen.“

2. richterliche Anorndung:

„Die Beklagte hat binnen zwei Wochen auf den Schriftsatz der Klägerin Stellung zu nehmen.“

Die Zweiwochenfrist ab dem 2. März endet am 16. März. Also drei Tage nach dem Tag, an dem das Gericht keine Schriftsätze mehr berücksichtigen will.

Ja, kann man jetzt sagen, die Schreibbüros der Gerichte brauchen halt immer Zeit, um die Anordnung des Richters in die Post zu bringen. Schön und gut – aber das ist doch bekannt. Mit einem eventuellen Fristverlängerungsantrag, falls ich die erste Frist nicht einhalten kann, wird jedenfalls mehr Sand ins Getriebe geworfen als mit einer Fristsetzung, die etwas mehr Luft lässt.

Ehrlich im Kleingedruckten

Mich interessieren natürlich nur die Artikel. Wie „Breites Kreuz“. „Schneller zum Traumkörper.“ „Die besten Pizza für Männer.“ Nicht unbedingt in dieser Reihenfolge.

Aber natürlich fällt mein Blick in der neuen Men’s Health auch auf die Reklame für ein neues Mittel gegen Haarausfall. Kommt von Pfizer. Heißt Regaine. Wird zu einem Tarif verkauft, der gefühlt irgendwo um den Goldpreis pendelt.

Am besten finde ich den Hinweis im Kleingedruckten:

… jedoch wird nur bei wenigen Patienten ein befriedigendes Resultat zu erwarten sein.

Beta wäre demnach untertrieben.

Bösgläubige Schmidtleins sollen Gewinn abführen

Gegen die Gebrüder Schmidtlein GbR läuft derzeit ein wettbewerbsrechtliches Gewinnabschöpfungsverfahren. Die Verbraucherzentralen haben gegen die Anbieter von Internetabos geklagt, weil diese Unterlassungserklärungen abgegeben, sich aber teilweise nicht daran gehalten bzw. ihre Seiten nicht zeitnah umgestaltet haben sollen. In diesem PDF der Verbraucherzentralen heißt es:

Alle Seiten waren identisch gestaltet, nur die beworbenen Produkte/Dienste variieren. Im Februar 2006 wurde zunächst isoliert die Seite www.hausaufgaben-heute.com wegen der irreführenden Aussage „heute gratis“ angegriffen. Die gewünschte Unterlassungserklärung wurde abgegeben, aber lediglich diese Seite wurde in der Folgezeit angepasst.

Daraufhin wurden im März 2006 die weiteren oben genannten Websites abgemahnt. Wiederum wurde eine vollumfängliche Unterlassungserklärung abgegeben, die inhaltlich sogar über das hinausging, was wir gefordert hatten. Die Umstellung der Seiten erfolgte nach unserer Information Anfang April (vgl. aktuelle Gestaltung der Seiten). Am 15.05.06 haben wir – nach dem Versuch der außergerichtlichen Klärung – ein gerichtliches Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet.

Verhandlungstermin ist der 27.03.2007.

Wir hoffen, dass wir auf Grund der Vorgeschichte zu den Schmidtlein-Brüdern und der vorausgegangenen Abmahnung von www.hausaufgaben-heute.com in diesem Verfahren weniger Schwierigkeiten haben werden, dem Unternehmen seinen Vorsatz nachzuweisen, denn jedenfalls nach der Abmahnung von hausaufgaben-heute.com sind die Brüder bösgläubig gewesen.

Baum klagt auch

Der nordrhein-westfälische Verfassungschutz darf, wie berichtet, seit Jahresbeginn ohne richterliche Genehmigung über das Internet die Festplatten von Personal-Computern (PC) durchsuchen.

Dagegen richtet sich jetzt die Beschwerde des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum (FDP) beim Bundesverfassungsericht. „Der Staat kann sich so mit einem einzigen Zugriff ein vollständiges Bild über den Bürger einschließlich seiner Neigungen, Gewohnheiten und Vorlieben machen“, kritisiert Baum, der in Köln Rechtsanwalt ist. Bürger könnten sogar heimlich dabei beobachtet werden, was sie gerade mit ihrem Computer tun. Das wiege schwerer als der Große Lauschangriff. (pbd)

Bericht über eine weitere Verfassungsbeschwerde

Die neuen Helfer der RAF

Christian Klar hat „nichts dazugelernt“. Markus Söder

„Aggressive Sprache und Denkweise.“ Günther Beckstein

„Herr Klar disqualifiziert sich für die politische Debatte, weil er nichts als ein Mörder ist, der nichts bereut, aber nach Rechtfertigung sucht.“ Dirk Niebel

„Man merkt, dass Herr Klar zu einer deutlichen selbstkritischen Einsicht weder bereit noch fähig ist.“ Wolfgang Thierse

„Klar hat sich nicht nicht glaubwürdig von dem Treiben und Gedankengut der Rote Armee Fraktion der 70er-Jahre gelöst.“ Wolfgang Bosbach

Ich begrüße diese Herren, deren Zitate nur stellvertretend für Äußerungen vieler anderer Politiker stehen, im neuen und seit langem effektivsten Unterstützerkreis der Roten Armee Fraktion. Mit solch schlauen Äußerungen leisten Sie einem neuen Mythos Vorschub: dass es in Deutschland politische Gefangene gibt. Oder zumindest bald gibt. Nämlich ab dem Zeitpunkt, in dem Christian Klar nur noch wegen seiner politischen Meinung sitzt, die Ihnen nicht gefällt.

Würde mich nicht wundern, wenn Christian Klar derzeit außergewöhnlich zufrieden ist.

Ärzte mit Grenzen

Der Tatverdächtige im Fall Mitja liegt schwerverletzt im Krankenhaus. Seine Ärzte äußern sich in der Presse:

Für die Ärzte bedeutet die Behandlung des mehrfach vorbestraften Sexualverbrechers eine starke emotionale Belastung. „Wir können die Gefühle der Familie nachempfinden. Aber wir sind auch angetreten, um Menschen zu helfen und zu behandeln und müssen das Optimale tun“, sagte Skuballa. Sein Kollege Weimann sprach von einer „Grenzsituation des Helfens und Heilens“.

Eine Grenzsituation des Helfens und Heilens? Der Betroffene steht unter Mordverdacht. Aber auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Und selbst wenn er die Tat einräumte, was hat das mit dem Arbeitsethos des behandelnden Arztes zu tun?

Ich werde mal einem mir bekannten Mediziner davon erzählen. Der behandelt Tag für Tag Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder.

Im Justizkrankenhaus. Denken Sie mal darüber nach, Herr Dr. Weimann.