Kriminaltechnische Details

Aus einem Polizeibericht:

Bei dem Objekt E.-Straße 5 handelt es sich um ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien in geschlossener Häuserzeile. Der Zugang zum Objekt erfolgt über die Hauseingangstür. … Über das Treppenhaus gelangt man in die vierte Etage.

Der Rabatt führt zum Anwalt

Rechtsschutzversicherungen gibt es heute meist mit Selbstbeteiligung. Die meisten Kunden machen sich allerdings keine Vorstellung darüber, was ein Eigenanteil von 150 oder 300 Euro bedeutet. Nämlich: In sehr vielen Fällen ist man nicht versichert; man zahlt selbst.

Prozesse mit niedrigen Streitwerten machen das Gros der Verfahren aus. Der Streit um die Reparatur einer Kamera, ein missglückter Kauf bei ebay, der in der Waschanlage abgerissene Außenspiegel. Bei all diesen Alltäglichkeiten muss man sich schon sehr anstrengen, um Kosten zu produzieren, welche die Selbstbeteiligung übersteigen.

Deshalb schon seit jeher mein Tipp: Wenn schon Rechtsschutz, dann ohne Selbstbeteiligung. Dann braucht man sich auch nicht über so merkwürdige Angebote Gedanken zu machen, wie sie zum Beispiel von der DEURAG (Werbeflyer) kommen.

Die Versicherung nimmt grundsätzlich 300 Euro Selbstbeteiligung. Wenn man aber einen Anwalt beauftragt, den die DEURAG empfiehlt, sinkt die Selbstbeteiligung auf 150 Euro. Zum Schaden der DEURAG wird dies nicht sein. Sie hat sicher entsprechende Vereinbarungen mit den betreffenden Kollegen.

Ob man die Anwaltswahl aber wirklich von einem „Rabatt“ beeinflussen lassen sollte, ist mehr als fraglich. Zumal, ich wiederhole mich, man wegen der Selbstbeteiligung ja ohnehin in vielen Fällen vergeblich auf eine Leistung durch die Versicherung hofft.

Näheres auch im RSV-Blog und im RA-Blog.

Geheimnisse vor dem Mandanten

Ein möglicher Neumandant berichtet mir, dass sein bisheriger Verteidiger ihm partout keine Kopie der Ermittlungsakte aushändigt. Nicht mal reinschauen lässt er ihn.

Begründung:

Das darf ich grundsätzlich nicht.

Möglicherweise war das vor Jahrzehnten mal der Fall. Heute ist es aber klar, dass der Anwalt nicht nur das Recht hat, seinen Mandanten zu unterrichten. Es ist sogar seine Pflicht. Der Aktenauszug darf nur dann nicht weitergegeben werden, wenn der Verteidiger sicher davon ausgehen muss, dass der Beschuldigte ihn zu strafbaren oder sonst unzulässigen Zwecken verwenden will.

Dann, so drückt es zum Beispiel Dahs im Handbuch des Strafverteidigers aus, „liegt aber ohnehin eine Beendigung des Mandats nahe“.

Bundestrojaner macht uns alle unsicher

Arbeitet das BKA bei der Vorbereitung der Online-Durchsuchung mit den Herstellern von Virenscannern zusammen? Diese Vermutung äußert der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Johann Bizer, laut heise online. Hierdurch würden alle Computer zu „unsicheren Systemen“.

Insgesamt malt der Experte ein düsteres Bild von der Maßnahme, für die es derzeit keine Rechtsgrundlage gibt. Er befürchtet eine allgemeine Unsicherheit, weil niemand mehr abschätzen könne, ob er online durchsucht bzw. dauerhaft überwacht wird. Zu den Kolleteralschäden gehöre auch die Gefahr, dass sich der Trojaner unkontrollierbar verbreitet.

Bizer: „Wenn das BKA das kann, wer wird das noch können?“

Richter in Untersuchungshaft

Ein ehemaliger Richter am Amtsgericht Nürtingen sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen. Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart:

In dem Ermittlungsverfahren gegen einen Amtsrichter im Bezirk des Landgerichts Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls gegen den Richter beantragt. Nach Auswertung der von dem Richter bearbeiteten Betreuungsakten hat sich der Verdacht einer Vielzahl weiterer Fälle der Rechtsbeugung in den Jahren 2004 bis 2006 ergeben. Der zuständige Haftrichter hat den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt.

Dem beschuldigten Richter wird nach derzeitigem Ermittlungsstand vorgeworfen, als Vormundschaftsrichter für betreute, in Senioren und Pflegeheimen befindliche Personen freiheitsentziehende Maßnahmen ohne die gesetzlich erforderliche Anhörung angeordnet zu haben. In der Mehrzahl der Fälle soll er durch Protokolle in den Akten eine Anhörung fingiert haben. Teilweise waren die Betroffenen zum Zeitpunkt der angeblichen Anhörung jedoch bereits verstorben. Teilweise konnten die in den Protokollen als anwesend vermerkten Personen ausschließen, dass sie bei der behaupteten Anhörung dabei gewesen waren. In einigen Fällen sind gar keine Anhörungsprotokolle in den Akten vorhanden.

Der beschuldigte Amtsrichter bestreitet die Vorwürfe. Das Strafgesetzbuch sieht für Rechtsbeugung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der zu erwartenden Strafe und bestehender Auslandsverbindungen des Beschuldigten von Fluchtgefahr aus. Der Richter wurde in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht.

Hakenkreuzurteil könnte kippen

Dürfen Nazigegner durchgestrichene Hakenkreuze im Rahmen ihrer Aktionen verwenden? Wie Spiegel online berichtet, hat heute vor dem Bundesgerichtshof sogar der Bundesanwalt Freispruch für einen Versandhändler beantragt.

Der Mann hatte T-Shirts und Buttons mit Antinazisymbolen verkauft. Das Landgericht Stuttgart hatte darin die Verbreitung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gesehen und den Mann verurteilt.

Staatsanwältin mit Durchblick

Bei ebay sollen Werkzeuge verkauft worden sein, die in einem VW-Werk geklaut wurden. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ermittelt gegen 280 Käufer wegen Hehlerei. Die Begründung für den Tatverdacht schreibe ich komplett aus dem Bericht bei Spiegel online ab:

Die neuen und originalverpackten Werkzeuge seien bei Ebay zu einem Mindestgebot von einem Euro angeboten worden. Deshalb hätten die Käufer Verdacht schöpfen müssen, sagte Staatsanwältin Bauer. Zwar hätten die Werkzeuge letztlich Preise knapp unter dem Listenpreis erzielt, doch der schließlich erreichte Preis sei unerheblich, erklärte die Ermittlerin.

Denn das Zitat muss falsch sein. Jedenfalls wünsche ich mir das. Aber seit gestern scheint ja vieles möglich.

Keiner Schuld bewusst

Aus dem Schreiben einer Baustellenversicherung:

Ein auf dem Gerüst liegender Stein fiel auf Ihren Pkw und beschädigte diesen. Grundvoraussetzung für berechtigte Schadensersatzansprüche ist die schuldhafte Schadenverursachung durch den Versicherungsnehmer bzw. der mitversicherten Personen. Diese vermögen wir im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.

Ist es ganz normal, Steine (= Bauschutt) auf einem Gerüst rumliegen zu lassen? Besonders an einem windigen Tag, wenn das Gerüst schon mal schwanken kann? Würde mich wundern, wenn ein Richter darin nicht mal leichte Fahrlässigkeit erkennen sollte.

Erfolgshonorar wird teilweise legal

Bislang dürfen Anwälte kein Erfolgshonorar vereinbaren. Diese Regelung gehört in ihrer Absolutheit bald der Vergangenheit an. Das Bundesverfassungsgericht fordert in einem heute veröffentlichten Beschluss den Gesetzgeber auf, Ausnahmen zuzulassen.

Künftig sollen Erfolgshonorare dann möglich sein, wenn diese Regelung im Interesse des Mandanten liegt. Nur durch die teilweise Verlagerung des Kostenrisikos auf den Anwalt würden sich viele Betroffene erst entschließen, ihre Rechte geltend zu machen, meint das Bundesverfassungsgericht.

Für Fälle, in denen ein Erfolgshonorar Sinn macht, müsse der Gesetzgeber Ausnahmen zulassen. Das kann bis zum 30. Juni 2008 geschehen. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Verbot.

(Danke an Michael Dettmann für den Link)

Schockvideos am Straßenrand

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen will „Schockvideos“ bei Verkehrskontrollen vorführen, berichtet RP Online. Ein Film zeige eine junge Familie, die im Auto unterwegs sei. Die Tochter sitze auf der Rückbank. Als der Vater plötzlich bremsen müsse, fliege das Kind durch die Frontscheibe.

Das veranlasst mich zu dem Hinweis, dass sich kein Autofahrer (und schon gar kein Beifahrer) an solchen geschmackvollen Aktionen beteiligen muss. Es besteht keinerlei Verpflichtung, sich ein solches Video anzusehen. Unabhängig davon, ob man Zeit hat oder nicht.

Ich habe mich mal auf dem Weg zum Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt geweigert, eine Tempomessung anzusehen. Dazu hätte ich mit dem Beamten ungefähr 200 Meter zu einem VW-Bus gehen müssen. Der Polizist behauptete, ich sei im Rahmen der „Verkehrserziehung“ verpflichtet, das Video zu betrachten. Ich wiederum war der Meinung, dass er mich für meine 82 Stundenkilometer (erlaubt waren 70) zwar verwarnen oder mir einen Bußgeldbescheid schicken kann. Aber mehr auch nicht.

Der Polizist holte dann noch einen Kollegen. Die beiden besprachen sich. Der zweite Beamte zückte keine Handschellen, sondern knurrte, ich solle weiterfahren. Keine Ahnung, ob er nicht wusste, dass sein Kollege meine Daten noch nicht notiert hatte. Vielleicht war es ihnen auch egal. Jedenfalls habe ich nie wieder von der Sache gehört.

(Link gefunden im RA-Blog)

ebay: Versteigerer muss nicht hellsehen

Erst denken, dann abmahnen. So lautet die Übersetzung einer bahnbrechenden Erkenntnis, welche das Landgericht Hof nun verkünden durfte:

Bei einer eBay-Auktion bestimmt nicht der Verkäufer, sondern der Käufer den Preis. Es ist daher dem Verkäufer weder möglich, den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben, noch den Endpreis. In einem solchen Fall sind weder der Verbraucher noch der Wettbewerb schutzwürdig, da nicht der Unternehmer mit Preisen wirbt, sondern der Kunde den Preis bestimmt.

LG Hof, Urteil vom 26 Januar 2007

Alles gelesen

Fachanwaltsfortbildung 2007.

Es fängt nicht gut an, wenn der Dozent erklärt, er habe wegen Grippe keine vernünftige Arbeitsunterlage anfertigen können. Und keine Powerpoint-Präsentation. Äh, nicht mal ein paar Folien.

Es geht überhaupt nicht gut weiter, wenn der Dozent freimütig erklärt, er habe sogar überlegt, ob er die Veranstaltung nicht besser absagt. Überdies kenne sich als Arbeitsrechtler mit dem zweiten Themenschwerpunkt – Strafrecht – wenig bis gar nicht aus. Schon deshalb wolle er lieber nicht so viele Vorschriften aus der Strafprozessordnung zitieren.

Es wird zur Katastrophe, wenn sich unüberhörbar herausstellt, dass auch die Zeit oder die Lust fehlte, die Veranstaltung zielgruppenorientiert vorzubereiten. So hangelt man sich dann fünf Stunden (!) lang auf Erst- und Zweitsemesterniveau dahin. Es gibt vielleicht 20 interessante Minuten. Über das in dieser Zeit behandelte Thema hat der Dozent einen Aufsatz geschrieben.

Vor einer Massenflucht bewahrt nur die Anwesenheitsliste, die nach der letzten Kaffeepause unterschrieben werden muss. Bei mir in der Reihe haben alle Kollegen die persönliche Leistung des Dozenten mit „- – -“ bewertet. Schlechter geht es nicht.

Zum Glück hatte ich mein Notebook dabei. Erstmals seit langer Zeit weist mein Feedreader keine ungelesenen Beiträge mehr auf.

Bitten um Information

Anrufnotiz:

Wenn die Entscheidung in ihrem Prozess vorliegt, bitten die Mandanten um Information.

Wusste gar nicht, dass ich im Verdacht stehe, meine Mandanten nicht zu infomieren. Zumal, wenn es um solche Kleinigkeiten geht.

Gegen Wahlcomputer: CCC bittet um Spenden

Bei den Bundestagswahlen am 18. September 2005 wurden in Deutschland Wahlcomputer der holländischen Firma NEDAP eingesetzt. Die Öffentlichkeit kann die Auszählung der Stimmen auf Wahlcomputern in keiner Weise nachvollziehen. Der Einsatz der Computer ist aufgrund nachgewiesener Manipulationsmöglichkeiten weltweit heftig umstritten. Das Vertrauen der Wähler in die Wahlcomputer ist also aus gutem Grunde nachhaltig gestört, meint der Chaos Computer Club.

Gemeinsam mit der holländischen Bürgerinitiative „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ will der CCC gegen die Ablösung des „sicher und transparant funktionierenden Papierwahlsystems“ arbeiten. Mit Untersuchungen zur Manipulierbarkeit von Wahlcomputern, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Aufdeckung der tatsächlichen Kostenstrukturen und Interessensverflechtungen und mit juristischen Aktionen gegen die gesetzliche Regelung.

Um die Aktion zu finanzieren, startet der CCC jetzt einen Spendenaufruf.