Noch mal telefoniert

Mein Mandant ist beruflich auf seinen Führerschein angewiesen. Darüber hatte ich mit der Sachbearbeiterin bei der Bußgeldstelle gesprochen. Doch sie sah keine Möglichkeit, von ihren internen Vorgaben abzuweichen. Möglicherweise, tröstete sie mich, habe später der Amtsrichter ein Einsehen.

Nach Erlass des Bußgeldbescheides hat mein Mandant selbst noch einmal angerufen. Ich weiß nicht, mit wem er redete. Aber er muss es prima gemacht haben. Denn der Bußgeldbescheid wurde abgeändert. Der Mandant zahlt eine höhere Buße, dafür kriegt er kein Fahrverbot. Genau das, was ich eigentlich auch erreichen wollte.

Manchmal komme ich mir klein und nutzlos vor.

Sonst noch so

Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss umreißt einen ganz bestimmten Tatvorwurf. Keine große Sache. Ich wäre für meinen Mandanten bereit gewesen, die Angelegenheit umfassend und gerichtsfest einzuräumen – wenn er seine Computeranlage sofort zurückerhält.

Die zuständige Staatsanwältin legt jedoch Wert darauf, dass überprüft wird, was sich auf dem Computer des Beschuldigten befindet. Das „sonst noch so“ hat sie nicht wörtlich gesagt. Aber es klang schon unmissverständlich durch. Denn was außer der Spekulation auf einen netten Zufallsfund sollte der Grund sein, einen Techniker stundenlang an der Hardware frickeln zu lassen?

Die EDV-Abteilungen der Polizei im ganzen Land ersaufen in Computern? Beschuldigte, die beruflich auf ihre Systeme angewiesen sind, riskieren ihre Existenz? Mein Gegenüber ist so interessiert, da könnte ich auch gleich die Lottozahlen verlesen…

Polizeipräsident hat kein Recht gebeugt

In Aachen lösten sich 88 Knöllchen in Luft auf. Der Polizeipräsident persönlich hatte die Verwarnungsgelder niedergeschlagen. Eifrige Polizeibeamte hatten in einer einzigen Nacht die Falschparker auf einer Anwohnerstraße dingfest gemacht. Ohne Warnung; vorher war wildes Parken geduldet worden.

Der Protest der Anwohner blieb bei Polizeipräsident Klaus Oelze nicht ungehört. Allerdings handelte er sich mit seiner Maßnahme selbst ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung ein. Doch eine Strafre muss er nicht mehr fürchten. Die Staatsanwaltschaft Aachen konnte nicht feststellen, dass Oelze gegen den ihm gesetzlich zustehenden Ermessensspielraum (§ 47 Ordnungswidrigkeitengesetz) verstoßen hat.

Das Verfahren wurde eingestellt, berichten die Aachener Nachrichten.

(Früherer Bericht zum Thema / Link gefunden im RA-Blog)

Haftbefehl, aber niemand greift zu

Möglicherweise hat eine Justizpanne einen Doppelmord in Mönchengladbach-Rheydt ermöglicht. Am vergangenen Freitag hat ein Mann seine Frau und eine seiner Töchter auf offener Straße erschossen.

Zwei Stunden vorher war der Täter noch im Amtsgericht bei einem Sorgerechtsstreit aufgetreten. Die Anwältin der Frau soll den Richter darauf hingewiesen haben, dass der Mann wegen versuchter Vergewaltigung gesucht wird, berichtet die FAZ. Obwohl der Richter mit der Staatsanwaltschaft telefonierte, sei der Haftbefehl nicht volltstreckt worden. Eventuell sei der Haftbefehl nicht im Polizeicomputer gespeichert gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld soll nun prüfen, wieso der Mann nicht verhaftet wurde.

Weitere Informationen bei Spiegel online

Beschäftigung mit einschlägiger Literatur

Die Mitarbeiter der Ludwig-Maximilians-Universität München hatten heute einen ganz besonderen Fahndungsaufruf im E-Mail-Postfach. Sie sollen Studenten, Kollegen und Besucher im Auftrag der Hochschule darauf überwachen, ob diese möglicherweise islamistische Fundamentalisten sind.

Dabei sollen sie besonders auf einen „Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Äußerungen oder Beschäftigung mit einschlägiger Literatur“ achten. Eventuelle „Wahrnehmungen“ sollen sofort an die Unversitätsleitung gemeldet werden.

Die Mail im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der islamistische Terrorismus stellt weiterhin die größte Bedrohung der Inneren Sicherheit der westlichen Staaten und damit auch Deutschlands dar. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung.

Wie Sie Presseverlautbarungen vom Wochenende entnehmen können, wurden Anschläge von Islamisten auch für die Bundesrepublik und in Österreich angekündigt. Auch die gescheiterten Kofferbombenanschläge auf Regionalzüge am 31. Juli 2006 in Dortmund und Koblenz sind ein Beleg dafür, dass auch Deutschland nicht nur Rückzugs- und Ruheraum, sondern
Anschlagsziel für islamistische Terroristen ist.

Es ist also hohe Wachsamkeit geboten.

In diesem Zusammenhang sollte auf Hinweise auf Studierende, Mitarbeiter oder sonstige Gebäudenutzer geachtet werden, die sich durch besondere Verhaltensweisen, wie z. B. einen Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Äußerungen oder Beschäftigung mit einschlägiger Literatur auffällig in Richtung islamischer Fundamentalismus verändern.

Ich darf Sie bitten, verdächtig erscheinende Wahrnehmungen, die Rückschlüsse auf eine islamisch-fundamentalistische Haltung zulassen, unverzüglich hierher mitzuteilen.

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.

Ludwig-Maximilians-Universität München
Mit freundlichen Grüßen
Ltd. Regierungsdirektor

Ich wollte den Absender der Mail fragen, was er sich von seinem Aufruf erhofft. Ob er die genannten Kriterien tatsächlich für tragfähig hält, um potenzielle Terroristen zu erkennen. Und ob er nicht fürchtet, eine Hexenjagd auf Angehörige einer bestimmten Religionsgruppe zu eröffnen. Und was die Hochschule zu tun gedenkt, wenn jemand seinen Lebenswandel ändert oder den Koran liest.

Sein Vorzimmer sagte mir einen Rückruf zu. Dieser kam jedoch nicht.

Nachtrag 1: Laut Pressestelle der Universität, die mich soeben angerufen hat, wird gerade „intensiv“ geprüft, ob der Absender der Mail im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt hat.

Nachtrag 2: Bericht in der Financial Times Deutschland

Mikado: Gericht bejaht „niedrigste Verdachtsstufe“

Das Amtsgericht Halle erklärt die „Operation Mikado“ für rechtmäßig. Der bereits gestern in der Presse erwähnte Beschluss vom 11. März 2007 liegt jetzt auch mir als Antragsteller vor.

Der Beschluss ist hier nachzulesen (PDF).

Ich fasse die wesentlichen Ergebnisse des Gerichts zusammen:

– Ein Anfangsverdacht lag vor, wenn auch auf niedrigster Verdachtsstufe.

– Die beanstandete Maßnahme war durch § 161 Strafprozessordnung (allgemeine Ermittlungsbefugnis) gedeckt.

– Es lag keine dem Richtervorbehalt unterfallende Rasterfahndung vor.

– Die Maßnahme war verhältnismäßig, weil das Interesse an der Verfolgung strafbarer Kinderpornografie den möglichen Grundrechtseingriff überwiegt.

Bemerkenswert ist sicherlich der Hinweis des Gerichts, dass für künftige ähnliche Ermittlungshandlungen möglicherweise weitergehende Anforderungen gelten können. Es müsse in jedem Fall weitestgehend sichergestellt sein, dass Unverdächtige nicht über das hier vorhandene Maß in ihren Rechten betroffen werden.

Für unabdingbar hält das Amtsgericht Halle die Prüfung des Anfangsverdachts durch den Staatsanwalt und nicht – wie in der Praxis häufig – durch die Polizei.

Weiter:

Zudem dürfte auch der Gesetzgebeber zu beobachten haben, ob die bestehenden verfahrensrechtllichen Vorkehrungen angesichts künftiger Entwicklungen geeignet sind, den Grundrechtsschutz effektiv zu sichern und bei Fehlentwicklungen hinsichtlich der konkreten Ausführung durch die Strafverfolgungsbehörden notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen.

Das Ergebnis des Beschlusses überzeugt mich nicht. Deshalb habe ich Beschwerde eingelegt. Hierüber wird das Landgericht Halle entscheiden.

Weitere Beiträge zum Thema:

Amtsgericht Halle entscheidet pro Mikado;
Mikado: Entscheidung kann noch dauern;
Generalverdacht und Verhältnismäßigkeit;
Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige
AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
“ Volksstimme“: Interview zu Mikado
20 Anträge gegen „Mikado“
Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
Kartenscreening für Datenschützer kein Problem
Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
Telepolis: Fragen zu Mikado
Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
Weiterer Antrag gegen Mikado
Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
Mikado: Stäbchen für Stäbchen
Vorfeldermittlungen
Mikado

So was haben Sie doch?

Manchmal frage ich mich, wie sich der öffentliche Dienst eine Anwaltskanzlei vorstellt. Zum Beispiel, wenn der Polizeibeamte, dem ich einen Text zukommen lassen soll, etwas spitz fragt:

Sie haben doch ein Fax? So was haben Sie doch?

Meine kleine Rache folgte auf dem Fuß. Auf den Vorschlag, ihm den Text zu mailen, musste er passen. Das Internet funktioniere in seiner Dienststelle leider nicht.

Das Ü-Wort fällt ganz offiziell

Deutschland ist auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft – so sieht es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar. Vielfältige politische und wirtschaftliche Interessen führten dazu, das Informationsnetz immer enger zu knüpfen. Schaar fordert, so berichtet golem.de, dagegen eine „Ethik der Informationsgesellschaft“: „Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?“

Schaar beteuert:

Wir leben nicht in einem totalitären Überwachungsstaat, denn der braucht keine und muss auch kein Verfassungsgericht fürchten.

Klingt tröstlich, ist aber eine eher realitätsfremde Argumentation. Der Grundrechtsschutz ist Aufgabe aller Gerichte, nicht nur die der Helden in roten Roben. Der Staat sollte bei fragwürdigen Maßnahmen jedes Gericht zu fürchten haben. Wenn man von normalen Gerichten keinen oder nur noch eingeschränkten Grundrechtsschutz erwarten kann, bleibt nicht mehr viel, worauf der Bürger bauen kann. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls kann, darf und will sich nicht um alles kümmern.

Typisches Beispiel ist die – aus der chronischen Überlastung begründete – Praxis in Karlsruhe, an sich begründete Verfassungsbeschwerden massenhaft mit dem Hinweis zu verwerfen, das Gericht habe die relevante Rechtsfrage schon entschieden. Mit anderen Worten: Es ist uns egal, ob deine Grundrechte verletzt wurden und ob die Richter an der Basis das Grundgesetz und unsere Entscheidungen nicht lesen, nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Für einen stattgebenden Beschluss ist uns dein Fall juristisch nicht interessant genug.

So viel zur Chance, dass einem nach dem Gang durch die Instanzen in Karlsruhe wirklich geholfen wird.

Grundsätzlich sagt Peter Schaar aber viel Wahres. Ich würde ihn mal gern mal fragen, wie lange es nach seiner Meinung dauert, bis die Überwachungsgesellschaft in einen Überwachungsstaat mutiert.

AG Halle entscheidet pro Mikado

Das Amtsgericht Halle soll die Anträge gegen die Operation Mikado zurückgewiesen haben. Dies lese ich auf heise online.

Zum Inhalt der angeblichen Entscheidung kann ich nichts sagen. Denn sie ist mir bislang nicht bekannt. Normalerweise ist es bei Gerichten üblich, die Beteiligten zumindest zeitgleich mit der Presse über den Inhalt von Beschlüssen zu informieren. Warum es hier anders läuft, bleibt zunächst das Geheimnis des zuständigen Richters.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Halle wird eine Beschwerde zum Landgericht möglich sein.

Weitere Beiträge zum Thema:

Mikado: Entscheidung kann noch dauern;
Generalverdacht und Verhältnismäßigkeit;
Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige
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Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
Weiterer Antrag gegen Mikado
Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
Mikado: Stäbchen für Stäbchen
Vorfeldermittlungen
Mikado

Schmuckes Geld

In Acryl eingegossene Geldscheine (gab es auch mal bei Plus) sind nicht umtauschfähig. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden:

Die Kammer ließ offen, ob es sich, wie die Bundesbank meint, bei dem Acrylblock um ein Wirtschaftsgut (Dekorationsgegenstand) oder um ein gesetzliches Zahlungsmittel handele. Auch wenn Letzteres der Fall sein sollte, scheitere ein Anspruch auf Umtausch jedenfalls daran, dass es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Umtausch von Banknoten gäbe. Der Umtausch beschädigter Banknoten erfolge vielmehr nur auf der Grundlage einer Verwaltungspraxis der nationalen Zentralbanken. Der Bürger habe insoweit nur einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Da keine nationale Zentralbank des Euroraums die Acrylblöcke umtausche, sei der Gleichheitssatz auch im Falle des Klägers nicht verletzt.

(Pressemitteilung des Gerichts, Quelle des Links)

Locknote

Wenn man mal schnell und ohne großen Aufwand ein Dokument verschlüsseln möchte, ist das kostenlose Programm Locknote wirklich eine praktische Lösung.

Nicht, dass ich was zu verbergen hätte…

„Im Internet ist das nicht möglich“

Wegen 150 Kaffeepads ist ein Düsseldorfer jetzt Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren. Und nicht nur er: Das Krefelder Hauptzollamt geht nach eigenen Angaben gegen Hunderte Personen vor. Die haben, meist über über ebay, Kaffee in den Niederlanden ersteigert. Und damit Kaffeesteuer hinterzogen.

Wie der Express berichtet
, beträgt die Steuernachforderung im Fall des Düsseldorfers stolze 2,19 Euro. Immerhin tröstet ihn das Hauptzollamt mit der Aussicht, dass sein Verfahren wohl eingestellt werden kann.

Wer die Grenze selbst passiert, darf übrigens bis zu zehn Kilo Kaffee zollfrei einführen. „Im Internet hingegen ist das nicht möglich“, zitiert der Express den Pressesprecher des Hauptzollamtes.

Anfällig für Kriminelle

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Resolution zur Online-Durchsuchung veröffentlicht:

Keine heimliche Online-Durchsuchung privater Computer

Bisher ist nur die offene Durchsuchung privater Computer gesetzlich geregelt. Trotzdem wollen staatliche Behörden auch heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Bei einer Online-Durchsuchung dringen Sicherheitsbehörden mittels sog. „Trojaner“ heimlich in den Rechner ein und verschaffen sich Zugriff auf alle gespeicherten Daten.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 31. Januar 2007 (StB 18/06) die Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bestätigt, dass eine heimliche Online-Durchsuchung im Bereich der Strafverfolgung rechtswidrig ist. Weder die Bestimmungen zur Wohnungsdurchsuchung noch zur Telekommunikationsüberwachung können zur Rechtfertigung der heimlichen Durchsuchung und Ausforschung privater Computer herangezogen werden.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wenden sich entschieden gegen die Einführung entsprechender Eingriffsgrundlagen sowohl im repressiven als auch im präventiven Bereich. Sie appellieren an die Gesetzgeber, es beim bisherigen Rechtszustand des „offenen Visiers“ zu belassen. Der Staat darf nicht jede neue technische Möglichkeit ungeachtet ihrer Eingriffstiefe zur Ausforschung einsetzen. Dies gilt auch dann, wenn wichtige Belange, wie z. B. die Strafverfolgung, betroffen sind. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden darf.

Eine heimliche Online-Durchsuchung greift tief in die Privatsphäre ein. Die auf einem Computer gespeicherten Daten können aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität Einblick in die Persönlichkeit der Betroffenen geben. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung wird gefährdet, wenn der Staat heimlich und fortdauernd in private Computer eindringt, um dort personenbezogene Daten auszuspähen. Dies gilt umso mehr, wenn Nachrichtendienste die Möglichkeit heimlichen Zugriffs auf diese Informationen erhalten, obwohl ihnen nicht einmal die offene Erlangung durch eine Beschlagnahme gestattet ist.

Es ist Aufgabe des Staates dafür Sorge zu tragen, dass den Einzelnen die Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit bleibt. Diese Möglichkeit würde unvertretbar eingeschränkt, wenn Durchsuchungsmaßnahmen zugelassen würden, bei denen aufgrund ihrer Heimlichkeit keine Person wissen kann, ob, wann und in welchem Umfang sie von ihnen bereits betroffen ist oder in Zukunft betroffen sein wird. Der Gesetzgeber sollte deshalb davon absehen, derartige neue Eingriffsbefugnisse zu schaffen, nur weil sie ihm technisch möglich erscheinen und ihre Zweckmäßigkeit behauptet wird. Die technische Entwicklung allein kann nicht der Maßstab für die Rechtfertigung von Eingriffen sein.

Die Konferenz befürchtet massive Sicherheitseinbußen, weil zu erwarten ist, dass sich Computernutzer vor staatlicher Ausforschung zu schützen versuchen, indem sie etwa Softwaredownloads unterlassen. Somit werden aber auch die sicherheitstechnisch wichtigen Software-Updates verhindert und Computer anfälliger gegen Angriffe Krimineller. Die Einführung von Befugnissen zur Online-Durchsuchung würde das Ansehen des Rechtsstaats und das Vertrauen in die Sicherheit von Informationstechnik, insbesondere von E-Government und E-Commerce, massiv beschädigen. Schließlich würden die hohen Aufwendungen für IT-Sicherheit in Staat und Wirtschaft konterkariert. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder appelliert deshalb an die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Parlamente, auf die Einführung derartiger Befugnisnormen zu verzichten.