Weil eine seit 2004 vorliegende Anklage nicht rechtzeitig verhandelt worden ist, scheitert die bundesweit erste Verurteilung eines Parlamentariers wegen Abgeordnetenbestechlichkeit. Das Landgericht Düsseldorf hatte zunächst eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten wollen, bevor es gegen den langjährigen CDU-Landtatgsabgeordneten Wilhelm D. verhandelte. Dem Politiker aus Ratingen wurde vorgeworfen, von einer Baufirma 150.000 DM erhalten zu haben, damit er sich in deren Sinn für einen Bebauungsplan einsetzt.
Die Grundsatzentscheidung fällte der Bundesgerichtshof im Mai 2006, berichtet Spiegel online. Im November 2006 verjährte die Tat des Abgeordneten. Warum hat das Gericht nicht rechtzeitig verhandelt? Nach dem Bericht versuchte der zuständige Richter, dies mit „Arbeitsüberlastung“ zu erklären.
Ich bin ja mitunter auch an dieser Strafkammer tätig. Ich erinnere mich spontan an mehrere Verfahren aus der letzten Zeit. Alle wurden nach Eingang der Anklage zügig verhandelt. Aber das eine muss das andere ja nicht unbedingt ausschließen.