Ein Nachbar parkte heute Morgen schwungvoll im Bereich dieses Halteverbots.
Als er meinen skeptischen Blick bemerkte, sah er sich zu einer Erklärung veranlasst. „Die können mir nix“, sagte er. „Weil sie nicht mal richtig Schilder aufstellen können.“ Seine Argumentation: Er parkt am rechten Fahrbahnrand. Korrekt. Das Zusatzschild zeigt einen Seitenstreifen. Korrekt. Es gibt aber gar keinen Seitenstreifen, sondern nur einen Bürgersteig. Korrekt.
Da nur ein Halteverbot für einen nicht existierenden Seitenstreifen angeordnet sei, dürfe er am rechten Fahrbahnrand weiter parken. Meint der Nachbar. Gut kombiniert. Aber falsch. Das Halteverbotsschild (Zeichen 83 zu § 41 Straßenverkehrsordnung) verbietet „jedes Halten auf der Fahrbahn“. Das Zusatzschild verbietet es auch auf dem Seitenstreifen. Die Betonung liegt auf auch.
Ich habe anerkennend genickt. Und noch einen schönen Tag gewünscht. Muss ja nicht jeden leiden können.