StudiVZ schreibt derzeit an User, die den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zugestimmt haben. Wer jetzt nicht zustimmt, dem wird die Löschung des Accounts für den 2. April 2007 angekündigt.
Warum StudiVZ seine in weiten Teilen unwirksamen Bedingungen durchpauken will, bleibt das Geheimnis der Geschäftsführung.
Die Erklärungsversuche der AGB klingen wie eine Beruhigungspille:
In welchen Fällen wird die Vertragsstrafregelung wirksam? Wen betreffen diese?
Dieser Absatz wurde eingebaut, um künftig zu vermeiden, dass Nutzer versuchen die Seite zu crawlen oder zu hacken. Diese Strafe wird den Normalnutzer in keiner Weise betreffen. Diese Bestimmung ist nur für groben Missbrauch des Datenschutzes geschaffen worden und soll genau für solche Fälle auch zur Anwendung kommen.
Das stimmt nicht. Die Vertragsstrafenregelung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Tatbeständen. Diese haben mit hacken und crawlen nichts zu tun. Die Regelung greift, wenn der Nutzer möglicherweise gar kein Student ist oder es war (2.1), er sich doppelt anmeldet (2.2), er persönliche Daten oder Fotos eingibt, die sich nicht auf ihn beziehen oder nicht der Wahrheit entsprechen (2.3), er nicht nur private Zwecke verfolgt (2.4), er durch irgendwelche Angaben Rechte Dritter beeinträchtigt (7.1), er “gesetzeswidrige Inhalte” verbreitet (7.4), er massengruschelt (7.5), er Kontaktdaten anderer (z.B. E-Mail-Adressen) ohne deren Einverständnis weitergibt (7.6), er irgendwelche Waren anpreist (7.7), er durch die Nutzung irgendwie gegen Gesetze verstößt (7.8).
Das alles unter das Stichwort „Datenschutz“ zu packen, ist dreist. Und unehrlich. Gleiches gilt für die Behauptung, die Regelung betreffe nur groben Missbrauch. Die Einschränkung auf groben Missbrauch gibt es in den AGB von StudiVZ nicht. Und für das Versprechen, der „Normalnutzer“ sei nicht betroffen, wird man sich nichts kaufen können – wenn StudiVZ es sich anders überlegt und die Hand aufhält.
Abgesehen von der Verharmlosung der eigenen AGB wundert mich, dass StudiVZ offenbar noch immer keinen fähigen Juristen an die Sache gesetzt zu haben scheint. Anders kann ich mir diesen Absatz in den FAQ nicht erklären:
Sind die AGB, trotz außer Kraftsetzung von TDDSG und TKG gültig?
Die AGB sind schon vor dem 1.3.2007 entwickelt und ausgearbeitet worden.
Das Telemediengesetz (TMG) ist der Zusammenschluss von TDDSG, TDG und MdStV. Da das TMG erst am 01.03.2007 in Kraft getreten ist und die AGB schon vor diesem Datum entwickelt wurden, sind die AGB wirksam.
Die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen richtet sich also nach dem Zeitpunkt, zu dem diese entwickelt worden sind? Ob sich danach Gesetze ändern oder Gerichte bestimmte Klauseln für unwirksam erklären, spielt keine Rolle?
Wünsche noch angenehme Träume.