Der Sachverständige betonte gleich zu Anfang, das Radarfoto sei überdurchschnittlich gut. Wie dumm nur, dass auf dem Bild das Kinngrübchen fehlte, welches beim Herrn auf der „Anklagebank“ so markant ausgeprägt ist.
Aber auch dafür hatte der Sachverständige eine Erklärung: Das Foto sei halt qualitativ nicht so gut, dass das Kinngrübchen unbedingt zu sehen sein müsse. Zu seinem Eingangsstatement, es handele sich um ein außerordentlich gutes Foto, sah er keinen Widerspruch. Auch nicht zu seiner weiteren Bermerkung, gerade die Mundpartie sei auf dem Foto gut und detailliert zu erkennen.
Die Richterin hat sich den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen. Mein Mandant meinte: „Die hätten mich auch verknackt, wenn auf dem Foto Kermit der Frosch zu sehen wäre.“ Das hat er aber erst vor dem Gerichtssaal gesagt.