Zeuge 1: „Ich erkenne auf dem Foto mit Sicherheit nicht die Person wieder, die für den Diebstahl verantwortlich sein könnte.“
Zeuge 2: „Auf dem Bild handelt es sich mit absoluter Sicherheit nicht um die Person, die als Täter in Betracht kommt.“
Person auf dem Foto: „Ich gebe zu, dass ich mich am fraglichen Tag in dem Geschäft aufgehalten habe. Ich habe mich auch nach einem Multimediasystem erkundigt.“
Mal wieder ein Beispiel dafür, wie man sich durch Aussagen bei der Polizei („Ich habe ja nichts zu verbergen“) Ärger machen kann. Das Ganze ließ sich zwar erklären. Aber das war aufwendiger und auch deutlich teurer als der simple Rat, den ich zu einem früheren Zeitpunkt hätte geben können.