Adressen-Trödel

Telefon- und Handynummern dürfen an Kunden nur zugeteilt werden, wenn diese sich identifizieren. Dies gilt auch für Prepaid-Karten, obwohl die Mobilfunkbetreiber hier gar keine Kundendaten benötigen. Gegen die gesetzliche Regelung haben Bürger Verfassungsbeschwerden erhoben. In einer Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht verteidigt die Bundesregierung, wenig überraschend, den Adressenhunger der Behörden, berichtet beck-aktuell.

Die Kläger beanstanden dagegen, dass die Namen und Adresse der Anschlussinhaber ohne konkreten Verdacht abgefragt werden dürfen. Hierdurch würden sämtliche Anschlussinhaber unter Generalverdacht gestellt. Auch sei nicht ersichtlich, welchen konkreten Nutzen die Kompletterfassung biete.

Gerade letzterer Punkt erschließt sich mir auch nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass ein Beschuldigter bei Taten von einigem Gewicht in letzter Zeit eine Mobilfunkkarte verwendet hätte, die auf seinem Namen registriert war. Stattdessen stand die Polizei fast immer bei verdutzten Leuten vor der Tür, deren alte Prepaidkarten den Weg auf einen Trödelmarkt gefunden hatten.