Mein Mandant kriegte Post von der Staatsanwaltschaft. Gegen ihn sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.
Der zweite Abschnitt des Briefes war erfreulicher.
Nach den bisherigen Ermittlungen, schrieb der Staatsanwalt, gehe es um wenige Dateien, die über das Internet getauscht worden seien. Deshalb habe er das Verfahren sogleich wegen geringer Schuld eingestellt. Für den Wiederholungsfall könne mein Mandant aber nicht mit erneuter Nachsicht rechnen.
Wie es scheint, gibt es da draußen durchaus Ermittler mit Augenmaß.