Computer-GEZ: Hat sich der Gesetzgeber ausgetrickst?

Auf akademie.de erklärt Dietrich von Hase, wieso die meisten Gewerbetreibenden und Freiberufler auch seit Jahresanfang keinen PC bei der GEZ anmelden müssen. Der Autor verweist auf das Gesetz, wonach die Rundfunkgebühr für einen PC nur anfällt, wenn auf dem gleichen „Grundstück“ noch kein anderes Rundfunkgerät angemeldet ist.

Von Hase erklärt, was nach seiner Meinung unter „Grundstück“ zu verstehen ist: die jeweilige Parzelle. In der Konsequenz bedeute dies, dass für die weitaus meisten Betroffenen, die in mehrfach genutzten Objekten sitzen, keine Gebührenpflicht entsteht. Denn irgendwer – und sei es eine Familie – habe sicher schon ein Rundfunkgerät angemeldet.

Von Hase: „Der Gesetzgeber hat sich hier über den Grundstücksbegriff gewissermaßen selbst ausgetrickst.“

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