Beim Prozessauftakt gegen 18 Bundeswehrausbilder gibt es kein Filmverbot vor und nach der Hauptverhandlung. Die Soldaten müssen sich ab nächster Woche wegen angeblicher Misshandlung von Untergebenen vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Vorsitzende der achten Strafkammer hatte angeordnet, dass 15 Minuten vor Prozessbeginn und 10 Minuten nach dem Ende nicht im Sitzungssaal gefilmt werden darf.
Gegen diese ungewöhnliche Auflage klagte das ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Sender bekam weitgehend Recht. Die Aufnahmen sind zulässig, sofern die Gesichter der Angeklagten anonymisiert werden. In seiner Eilentscheidung vom 15. März konnte das Bundesverfassungsgericht keine Gründe erkennen, die einen weiteren Schutz rechtfertigen. Insbesondere sei es Berufsrichtern, Schöffen und auch den Anwälten zuzumuten, im Rahmen eines derartigen Verfahrens gefilmt zu werden.