Die viertägige Besetzung eines Baggers vor drei Jahren im Braunkohlentagebau Hambach wird für einen Hamburger Greenpeace-Aktivisten doch noch teuer: Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat jetzt entschieden, dass der Demonstrant wegen Hausfriedensbruchs auf dem Gelände der RWE Power AG 3000 Euro Geldstrafe zu zahlen hat (AZ: 82 Ss 9/07).
Das OLG ließ den Einwand nicht gelten, die Aktion sei ein „Notstand“ gewesen: Sie habe auf die klimaschädlichen Folgen der Braunkohleverfeuerung hingewiesen. Eine „konkrete und unmittelbare Gefährdung“ der Umwelt aber sieht das OLG nicht. (pbd)