Es tut mir meistens leid, Mandanten absagen zu müssen. Aber eine Pflichtverteidigung 500 Kilometer entfernt ist wirtschaftlich in der Regel nicht zu machen. Zumal, wenn das Gericht, unter Hinweis auf die Verteidiger in der Gegend, nur zur eingeschränkten Beiordnung bereit ist. Also „zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts“. Womit dann sogar die Reisekosten flach fallen.
Meinen Vorschlag, doch dann etwas dazu zu zahlen, konterte der mögliche Mandant mit höchster Empörung. Es sei ja wohl unverschämt, ihn um zusätzliches Geld anzugehen. Das Gespräch endete schließlich damit, dass er ankündigte, meinen Vorschlag an die Anwaltskammer zu melden.
Offensichtlich geht er davon aus, der Anwalt dürfe im Rahmen einer Pflichtverteidigung kein Geld von seinem Mandanten annehmen. Das ist aber nicht so. Der Pflichtverteidiger muss sich Zahlungen lediglich anrechnen lassen. Allerdings nur dann, wenn er insgesamt mehr als das Doppelte seiner Pflichtverteidigervergütung erhält. Erhält der Anwalt also 700 Euro aus der Staatskasse, kann der Mandant ohne Anrechnung weitere 700 Euro zahlen.
Na ja, aber dieser Herr wusste es besser und meinte, ich wolle nur schwarz abkassieren. Deshalb sage ich ja auch, dass mir eine Absage nur meistens leid tut.