Sonst noch so

Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss umreißt einen ganz bestimmten Tatvorwurf. Keine große Sache. Ich wäre für meinen Mandanten bereit gewesen, die Angelegenheit umfassend und gerichtsfest einzuräumen – wenn er seine Computeranlage sofort zurückerhält.

Die zuständige Staatsanwältin legt jedoch Wert darauf, dass überprüft wird, was sich auf dem Computer des Beschuldigten befindet. Das „sonst noch so“ hat sie nicht wörtlich gesagt. Aber es klang schon unmissverständlich durch. Denn was außer der Spekulation auf einen netten Zufallsfund sollte der Grund sein, einen Techniker stundenlang an der Hardware frickeln zu lassen?

Die EDV-Abteilungen der Polizei im ganzen Land ersaufen in Computern? Beschuldigte, die beruflich auf ihre Systeme angewiesen sind, riskieren ihre Existenz? Mein Gegenüber ist so interessiert, da könnte ich auch gleich die Lottozahlen verlesen…