Deutschland ist auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft – so sieht es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar. Vielfältige politische und wirtschaftliche Interessen führten dazu, das Informationsnetz immer enger zu knüpfen. Schaar fordert, so berichtet golem.de, dagegen eine „Ethik der Informationsgesellschaft“: „Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?“
Schaar beteuert:
Wir leben nicht in einem totalitären Überwachungsstaat, denn der braucht keine und muss auch kein Verfassungsgericht fürchten.
Klingt tröstlich, ist aber eine eher realitätsfremde Argumentation. Der Grundrechtsschutz ist Aufgabe aller Gerichte, nicht nur die der Helden in roten Roben. Der Staat sollte bei fragwürdigen Maßnahmen jedes Gericht zu fürchten haben. Wenn man von normalen Gerichten keinen oder nur noch eingeschränkten Grundrechtsschutz erwarten kann, bleibt nicht mehr viel, worauf der Bürger bauen kann. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls kann, darf und will sich nicht um alles kümmern.
Typisches Beispiel ist die – aus der chronischen Überlastung begründete – Praxis in Karlsruhe, an sich begründete Verfassungsbeschwerden massenhaft mit dem Hinweis zu verwerfen, das Gericht habe die relevante Rechtsfrage schon entschieden. Mit anderen Worten: Es ist uns egal, ob deine Grundrechte verletzt wurden und ob die Richter an der Basis das Grundgesetz und unsere Entscheidungen nicht lesen, nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Für einen stattgebenden Beschluss ist uns dein Fall juristisch nicht interessant genug.
So viel zur Chance, dass einem nach dem Gang durch die Instanzen in Karlsruhe wirklich geholfen wird.
Grundsätzlich sagt Peter Schaar aber viel Wahres. Ich würde ihn mal gern mal fragen, wie lange es nach seiner Meinung dauert, bis die Überwachungsgesellschaft in einen Überwachungsstaat mutiert.