Ein ehemaliger Richter am Amtsgericht Nürtingen sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen. Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart:
In dem Ermittlungsverfahren gegen einen Amtsrichter im Bezirk des Landgerichts Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls gegen den Richter beantragt. Nach Auswertung der von dem Richter bearbeiteten Betreuungsakten hat sich der Verdacht einer Vielzahl weiterer Fälle der Rechtsbeugung in den Jahren 2004 bis 2006 ergeben. Der zuständige Haftrichter hat den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt.
Dem beschuldigten Richter wird nach derzeitigem Ermittlungsstand vorgeworfen, als Vormundschaftsrichter für betreute, in Senioren und Pflegeheimen befindliche Personen freiheitsentziehende Maßnahmen ohne die gesetzlich erforderliche Anhörung angeordnet zu haben. In der Mehrzahl der Fälle soll er durch Protokolle in den Akten eine Anhörung fingiert haben. Teilweise waren die Betroffenen zum Zeitpunkt der angeblichen Anhörung jedoch bereits verstorben. Teilweise konnten die in den Protokollen als anwesend vermerkten Personen ausschließen, dass sie bei der behaupteten Anhörung dabei gewesen waren. In einigen Fällen sind gar keine Anhörungsprotokolle in den Akten vorhanden.
Der beschuldigte Amtsrichter bestreitet die Vorwürfe. Das Strafgesetzbuch sieht für Rechtsbeugung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der zu erwartenden Strafe und bestehender Auslandsverbindungen des Beschuldigten von Fluchtgefahr aus. Der Richter wurde in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht.