Aus dem Schreiben einer Baustellenversicherung:
Ein auf dem Gerüst liegender Stein fiel auf Ihren Pkw und beschädigte diesen. Grundvoraussetzung für berechtigte Schadensersatzansprüche ist die schuldhafte Schadenverursachung durch den Versicherungsnehmer bzw. der mitversicherten Personen. Diese vermögen wir im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.
Ist es ganz normal, Steine (= Bauschutt) auf einem Gerüst rumliegen zu lassen? Besonders an einem windigen Tag, wenn das Gerüst schon mal schwanken kann? Würde mich wundern, wenn ein Richter darin nicht mal leichte Fahrlässigkeit erkennen sollte.