Bislang dürfen Anwälte kein Erfolgshonorar vereinbaren. Diese Regelung gehört in ihrer Absolutheit bald der Vergangenheit an. Das Bundesverfassungsgericht fordert in einem heute veröffentlichten Beschluss den Gesetzgeber auf, Ausnahmen zuzulassen.
Künftig sollen Erfolgshonorare dann möglich sein, wenn diese Regelung im Interesse des Mandanten liegt. Nur durch die teilweise Verlagerung des Kostenrisikos auf den Anwalt würden sich viele Betroffene erst entschließen, ihre Rechte geltend zu machen, meint das Bundesverfassungsgericht.
Für Fälle, in denen ein Erfolgshonorar Sinn macht, müsse der Gesetzgeber Ausnahmen zulassen. Das kann bis zum 30. Juni 2008 geschehen. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Verbot.
(Danke an Michael Dettmann für den Link)