Zehn Wahrheiten über Inzest

unfehlbar.net hat zehn Wahrheiten zur Inzeststrafbarkeit zusammengestellt. Kostprobe:

Wenn § 173 StGB fällt wird es mehr Minderbegabte in Deutschland geben.

§ 173 StGB ist eine in ihrer Durchsetzung höchst ineffiziente Vorschrift. Strafverfahren auf ihrer Grundlage kommen praktisch nur durch Denunziation oder durch ausgesprochen naives Verhalten der Beteiligten in Gang. Schon heute spielt § 173 StGB in der Strafrechtspraxis kaum noch eine eigenständige Rolle.

Dass Menschen, die sich bislang nicht von ihren nächsten Verwandten sexuell angezogen gefühlt haben, ihre Einstellung ändern, nur weil sie nicht mehr mit Gefägnisstrafe rechnen müssen ist denkbar unwahrscheinlich. Alles andere würde schließlich implizieren, dass sich die Menschen in Deutschland derzeit nur durch die Strafdrohung von hemmungslosem Inzest abhalten lassen.

In Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien oder auch Brasilien ist Inzest seit Jahrzehnten, teilweise seit Jahrhunderten straflos. Folgen: Keine.