Die Kläger gegen den Inzest-Paragrafen vor dem Bundesverfassungsgericht haben einen ersten Erfolg errungen. Die Staatsanwaltschaft sieht von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen Patrick S. vorläufig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder gezeugt hat, heißt es in einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, erwartet Verfassungsrichter Hassemer eine „fundamentale Diskussion“ über die Frage, ob der Inzestparagraf verfassungsmäßig ist. Das Bundesverfassungsgericht wolle noch in diesem Jahr über die Beschwerde entscheiden. Da S. derzeit noch keine Ladung zum Strafantritt hat, wies das Gericht einen Eilantrag aus formalen Gründen ab (Pressemitteilung).
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