Ganz unter uns

Lieber Herr Dr. Bierwirth,

Sie schicken mir heute in Ihrer Eigenschaft als Vice President Marketing der Deutschen Lufthansa AG eine Werbepostkarte.

Mit dem Vermerk „persönlich vertraulich“.

Ganz unter uns: Fällt Ihnen was auf?

Mit freundlichen Grüßen
U. Vetter

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Große Pläne für den Jugendstrafvollzug

Bei ihrer Überprüfung der Jugendstrafanstalten im Lande hat die Werthebach-Kommission nicht einen Deut an Geld gedacht. Genau dass muss aber fließen, um einer schaurigen Tötung wie der in der JVA Siegburg vor einem viertel Jahr wenigstens vorzubeugen. Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) sieht sich denn auch in ihrer Haltung bestätigt, nachdem die Kommission gestern den ersten Teil ihres Berichts in Bonn vorlegte.

Die insgesamt acht Empfehlungen dürften den Finanzminister schlucken lassen. Christdemokrat Helmut Linssen hatte bislang die Justiz eher darben lassen. Über klare Kosten wurde gestern nicht gesprochen, aber Eckart Werthebach, Ex-Innensenator von Berlin, hat zusammen mit seinen vier Fachkollegen die Finger in die Wunden gelegt. Der Vollzug ist mangelhaft!

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Wirres Zeug

Huch, die Gutachter des Sozialgerichts geben der Klägerin recht. Ihr steht tatsächlich ein Grad der Behinderung von 50 zu. Nicht 40, wie vom Versorgungsamt lediglich zugestanden.

Hierauf gab der Arzt des Versorgungsamtes eine Stellungnahme ab. Beim Sozialgericht fand sie aber keinen sonderlichen Anklang:

… hat das Gericht die gutachterliche Stellungnahme von Dr. M. zur Kenntnis genommen. Auch nach mehrmaligem Lesen dieser gutachterlich Stellungnahme erschließt sich dem Gericht nicht, wass Herr Dr. M. an den Gutachten auszusetzen hat. …

Klingt fast so, als wäre der Prozess zu gewinnen.

Causa Ackermann: kein Recht gebeugt

In 23 Strafanzeigen und 3 Dienstaufsichtbeschwerden hatten sich empörte Bürger nach der vorläufigen Einstellung des Mannesmann-Prozesses an die Justiz gewandt und behauptet, durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und die 10. große Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts sei Rechtsbeugung verübt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft aber sieht in allen Fällen „keinen Anfangsverdacht für eine Straftat“.

Die Aufsichtsbehörde hat demnach, wie gestern bekannt wurde, alle Strafverfolgungsbegehren zurückgewiesen. Die endgültige Einstellung gegen die sechs Angeklagten des Mannesmann-Verfahren steht noch aus. Auch das Verteilen von rund 2,3 Millionen Euro (aus Auflage-Zahlungen der Angeklagten) ist noch nicht abgeschlossen. Das Geld soll an gemeinnützige Einrichtungen gehen, die darauf warten. (pbd)