Die „Einverständniserklärung DNA“ der nordrhein-westfälischen Polizei (PDF) ist ein Muster an Rechtsstaatlichkeit.
Der Beschuldigte bestätigt, er sei darüber belehrt worden, dass er nicht gesetzlich verpflichtet ist, Körperzellen für eine DNA-Analyse abzugeben. Er wird darauf hingewiesen, dass sein DNA-Muster auch für Ermittlungen in künftigen Strafverfahren verwendet werden kann. Außerdem wird er informiert, dass grundsätzlich nur der Richter die Entnahme der Körperzellen anordnen kann und dass ohne Einverständnis des Beschuldigten DNA-Untersuchungen in künftigen Verfahren nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt sind.
Die Unterschriftenquote beträgt um die 90 %. Allerdings nur, wenn kein Anwalt im Spiel ist. Ich für meinen Teil grübele immer wieder, wie die Leute von der Kripo das hinbekommen. Bei einem Buchclub könnten einige jedenfalls ganz groß Karriere machen.