Die Durchsuchung der Cicero-Redaktion war rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht stellt in einem heute veröffentlichten Urteil fest, dass Medienmitarbeiter besonderem verfasssungsrechtlichen Schutz unterliegen. Dieser Schutz dürfe nicht dadurch ausgehebelt werden, dass sie der Beihilfe zu einer Straftat bezichtigt werden, die noch nicht einmal feststeht. Konkret war dem Journalisten Bruno Schirra und der Cicero-Redaktion vorgeworfen worden, durch die Veröffentlichung brisanten BKA-Materials Beihilfe zum Geheimnisverrat begangen zu haben.