Wer in seine eigene Ferienwohnung von zu Hause ein Radio mitbringt, muss extra Rundfunkgebühren zahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob laut beck-aktuell ein Urteil der Vorinstanz auf. Begründung:
Auf die Ausnahmevorschrift, wonach tragbare Geräte von der Gebührenpflicht befreit seien, die eine Person «vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung» zum Empfang bereit halte, könne sich die Klägerin ebenfalls nicht berufen. Die mobilen Geräte befänden sich nämlich, wenn sie in die (Ferien-)Wohnung eingebracht würden, nicht mehr «außerhalb», sondern wiederum in einer Wohnung.
Also ist eine Ferienwohnung eine vollwertige Wohnung? Dann könnte man sie ja auch Zweitwohnsitz nennen.