Die Stadt Bautzen darf dem Betreiber einer Sport- und Freizeithalle nicht verbieten, seine Kunden „Paintball“ spielen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Dresden hob eine Ordnungsverfügung auf. beck-aktuell berichtet über das Urteil:
Die Richter kamen zur Auffassung, dass die für ein solches Verbot vom Sächsischen Polizeigesetz verlangte «Gefahr für die öffentliche Ordnung» nicht vorliege. Der bloße Verdacht, dass das angebotene Verhalten später einer entwürdigenden Behandlung von Menschen Vorschub leiste, könne noch nicht die von den Behörden angenommene Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ein entsprechender Wirkungszusammenhang zwischen dem Spiel und der Ausübung von Gewalt sei nicht belegt. Das Spiel selbst verletze weder Wertmaßstäbe des Grundgesetzes noch den gesellschaftlichen Wertekonsens.